Versorgungsförderung

GBA soll Innovationszentrale sein

Die Koalition reagiert auf den durch Preiswettbewerb erlahmten Innovationswettbewerb der Kassen - und ruft die Verwalter des Status quo zu Schiedsrichtern aus - ob das klappen kann?

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Viel Geld bringt der Innovationsfonds mit: Von 2016 bis 2019 können jährlich 300 Millionen Euro verausgabt werden. 75 Prozent davon stehen für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung.

Ein weiteres Viertel der Fondsmittel sollen zur Förderung der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Zahlen für den Fonds müssen einerseits die GKV-Beitragszahler. Zum anderen wird die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds angezapft. Verwaltet wird das Geld vom Bundesversicherungsamt.

Der Gesetzgeber hat Kriterien festgelegt, die maßgeblich für die Auswahl der zu fördernden Projekte sind.

Danach ist ein Projekt unter anderem förderfähig, wenn es dazu beiträgt, die Versorgungsqualität und -effizienz zu verbessern, wenn es die Zusammenarbeit verschiedener Versorgungsbereiche optimiert oder wenn die Projektergebnisse auch auf andere Regionen und Indikationen übertragen werden können.

GBA wird noch mächtiger

Oberster Wächter über den Fonds und die Verwendung der Gelder ist der mächtige Gemeinsame Bundesausschuss. Und als Vorsitzender des zehnköpfigen Innovationsausschusses dient GBA-Chef Josef Hecken.

Der Ausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Kriterien und Schwerpunkte zur Vergabe der Mittel fest und entscheidet über Förderanträge.

An dieser ordnungspolitischen Konstruktion hat es von Beginn an Kritik gegeben. Es fehle im Innovationsausschuss an Leuten, die sektorenübergreifend dächten, bemerkte anlässlich der Anhörung zum VSG die Gesundheitsökonomin Dr. Anke Walendzik im Gesundheitsausschuss.

Tatsächlich sind in dem Gremium alte Bekannte vertreten: Drei Vertreter des GKV-Spitzenverbands, je ein Entsandter aus KBV und KZBV, ein Vertreter aus der Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie drei Regierungsvertreter aus BMG und BMBF.

Mehrheit braucht sieben Stimmen

Der GBA erhält über den Innovationsausschuss direkten Zugriff auf Versichertengelder. Zugleich wird das Gremium von drei Ministerialen beaufsichtigt, die zugleich über die Vergabe der Fördergelder entscheiden.

Zudem gibt Zweifel daran, ob Interessenvertreter der klassischen ambulanten und stationären Versorgungssäulen tatsächlich die geborenen Promotoren von Innovationen sind. Entschieden wird im Innovationsausschuss mit einer Mehrheit von sieben Stimmen. Patientenvertreter haben keine Stimme, aber ein Mitberatungs- und Antragsrecht im Ausschuss.

Hinzu kommt, dass GBA-Chef Hecken bereits hat erkennen lassen, dass er es beim Verwalten der Fondsgelder nicht bewenden lässt: "Mauerblümchenförderung" könne es nicht geben, erklärte er. Man müsse fragen, ob ein Förderprojekt nicht eine Mindestgröße braucht, um ausreichend belastbare Evidenz generieren zu können, wenn das Projekt in die Regelversorgung übergehen soll.

Dagegen hat das IGES-Institut in einem Gutachten im Auftrag des Ersatzkassenverbands vdek gemahnt, Projekte aller Typen zu fördern. Dabei, so IGES, komme "es nicht auf das Fördervolumen an, sondern auf den Innovationsgrad".

Zudem plädierte das Institut dafür, "in Grenzen" auch Verwaltungskosten der Kassen aus Fondsmitteln zu finanzieren. Scheu vor anfallenden Verwaltungskosten dürfe kein Ausschlussgrund sein.

Ein weiterer Engpass für die Durchschlagskraft des neuen Instruments dürfte die bislang auf bis 2019 beschränkte Laufzeit des Innovationsfonds' sein.

Was danach mit den Förderprojekten passiert, ist derzeit unklar. Denn die entscheidende Klippe für den Innovationswettbewerb ist bislang immer der Transfer von Pilotprojekten in die GKV-Regelversorgung gewesen - erst recht in Zeiten des Preiskampfs um Zusatzbeiträge.

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