Gutachten

Krankenkassen bekommen bei Hartz IV zehn Milliarden zu wenig

Die Bundesregierung erstattet den Krankenkassen jedes Jahr fast zehn Milliarden Euro weniger, als für die Versorgung von Hartz-IV-Beziehern nötig sind. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor.

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Die Überweisungen des Staates an die Kassen decken offenbar nur 38 Prozent der Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose.

Die Überweisungen des Staates an die Kassen decken offenbar nur 38 Prozent der Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose.

© Teamarbeit / Fotolia

BERLIN. Nach dem Gutachten des IGES-Instituts für das Bundesgesundheitsministerium, decken die Überweisungen des Staates an die Kassen nur 38 Prozent der Ausgaben für ALG-II-Bezieher, Aufstocker und Arbeitslose. Die Unterdeckung belaufe sich auf 9,6 Milliarden Euro.

Statt der bezahlten knapp 100 Euro sei eigentlich ein Betrag von bis zu 290 Euro je Hilfebezieher und Monat nötig, um deren Kosten abzudecken, so das Ministerium. Die Krankenkassen sahen sich auf Anfrage mit dem Ergebnis in ihrer "lange vertretenen" Einschätzung bestärkt, dass die gegenwärtig gezahlte Monatspauschale die Ausgaben nicht annähernd decke.

Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte: "Wir hoffen, dass die kommende Regierung das Problem der unzureichenden ALG-II-Beiträge angeht." Dass der Staat schon heute ausreichende ALG-II-Beiträge zahlen könne, zeige sich bei den privat Krankenversicherten: "Dort werden bis zu 341 Euro monatlich gezahlt." Höhere Zahlungen des Bundes an die Kassen für die ALG-II-Bezieher hatten schon in den Sondierungen für die Jamaika-Koalition eine Rolle gespielt.

Das Problem kam bereits Anfang vergangenen Jahres während der Flüchtlingskrise auf. Schon damals klagten die Kassen, der Bund komme nicht annähernd für die Kosten zur Gesundheitsversorgung von Hartz-IV-Empfängern auf. Damals wurde befürchtet, dass sich das Problem durch arbeitslose Flüchtlinge verschärfen könnte, die nach 15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können und ebenfalls Leistungen nach den Hartz-IV-Regelungen (Arbeitslosengeld II) bekommen. (dpa)

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