Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinsamer Prüfdienst für drei Nordländer

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HAMBURG. Die drei Nord-Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern richten zum 1. Januar 2018 einen gemeinsamen Prüfdienst für die Kranken- und Pflegeversicherung (PDK-Nord) ein. Standort des PDK-Nord ist Hamburg. Die Länder begründen die Kooperation mit der reduzierten Zahl der Krankenkassen. Kassen in unmittelbarer Trägerschaft eines Bundeslandes gibt es im Norden nicht mehr, seit 2016 die in Hamburg ansässige BKK Beiersdorf mit der DAK fusioniert hatte. Zu prüfen sind in einem fünfjährigen Turnus aber noch KVen, KZVen, Prüfstellen, Beschwerdeausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungen. Hierfür soll der PDK-Nord effektivere Strukturen bieten. (di)

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