Kommentar – RSA-Gutachten

Steilvorlage für die Politik

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Zielgenauigkeit – so könnte man den zweiten Teil des Gutachtens beschreiben, den der wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu den regionalen Verteilungswirkungen des RSA vorgelegt hat. Zugegeben: Das Thema ist sperrig und verzückt gesundheitspolitische Feinschmecker – für die meisten Kassen ist es essentiell.

Der erste Teil, der im Oktober 2017 vorgestellt worden war, hatte eine klare Botschaft: Mehr Geld für Kranke und nicht für Gesunde. Der RSA soll für alle und nicht nur für 80 ausgewählte Krankheiten gelten. Hinzu kam das Thema Codierung, bei dem sich, wir erinnern uns, führende Kassenvertreter fast um Kopf und Kragen geredet haben.

Nun ist das letzte Puzzleteil gelegt: Krankheitslast und Ausgaben differieren erheblich zwischen den Regionen. Bedeutet: Regionalstatistische Merkmale – etwa die Haus- und Facharztdichte – sollen als zusätzliche Ausgleichsvariablen eingeführt werden. Man darf gespannt sein, was Politik mit dieser Steilvorlage macht.

Lesen Sie dazu auch: Neues Gutachten: Es gibt ein Land-Stadt-Gefälle im RSA

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