BKK-Dachverband zum Finanzausgleich

"Mehr RSA schafft keinen besseren RSA"

Ein aktuelles Gutachten befeuert den Streit um die richtige Form des Finanzausgleichs unter den Kassen. Das Drehen an einzelnen Stellschrauben hilft nicht, warnt BKK-Dachverbands-Chef Knieps.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sollten Zuweisungen nach dem Wohnort variieren?

Sollten Zuweisungen nach dem Wohnort variieren?

© M. Schmeling / Fotolia

BERLIN. Das aktuelle Gutachten zum Finanzausgleich der Krankenkassen untereinander wird bei den Kassen und in der Politik unterschiedlich bewertet. "Die Verzerrungen zwischen den Kassenarten werden fortbestehen", sagte der Vorstand des BKK Dachverbands Franz Knieps am Donnerstag in Berlin.

In der derzeitigen Konstellation gelten einige große Ortskrankenkassen als Profiteure des Systems. Auf der anderen Seite beklagen die Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen Nachteile.

In mehreren Gutachten hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt in der Vergangenheit untersucht, was zu Über- und Unterdeckungen beitragen könne. Im jüngsten Gutachten lautete die Frage, ob eine Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich (RSA) die Mängel ausgleichen könne?

"Ein gutes Instrument"

Gegen eine Regionalkomponente wendet Knieps nichts ein. "Ein gutes Instrument", sagte er am Donnerstag, das sogar bereits ab 2019 als Übergangsregelung eingesetzt werden könne. Einbezogen werden sollen die regionalen Verteilungen der Sterberaten, der Zuweisungen, der ambulanten Pflege, der Haus- und Facharztdichte einer Region, die Zahl der Pflegebedürftigen und mehr.

Ob damit das Ziel, die Unterdeckungen zum Beispiel bei großen Betriebskrankenkassen zu lindern, erreicht werden kann, bezweifelt Knieps. "Mehr RSA schafft keinen besseren RSA", sagte er. Jedes Bundesland werde auch künftig seine AOK schützen.

Das BKK-System gehe daher davon aus, dass es mit Problemen verbunden sein wird, selbst anerkannte Mängel im Risikostrukturausgleich zu beheben. Knieps: "Hier läuft ein Wettbewerb, den die anderen Kassenarten nicht gewinnen können."

Krankheitsauswahl "problematisch"

Knieps geht davon aus, dass die Auswahl der 80 Krankheiten im RSA "hoch problematisch" ist. Wo Anreize bestünden, würden sie auch genutzt, sagte er mit Blick auf die Praxis des Upcodingsund die Ausnutzung der obligatorischen Anschlussversicherung bei Saisonarbeitern, die längst das Land verlassen haben. Da der RSA auf Marktkonzentration angelegt sei, müsse über andere Formen, die Risikoselektion vorzunehmen, nachgedacht werden.

Die SPD geht davon aus, dass die Einführung einer Regionalisierungskomponente zu einer leichten Abnahme von Fehlern im Risikostrukturausgleich führen werde. Zuviel erwarten dürfe man davon allerdings nicht, sagte SPD-Fraktionsvize Professor Karl Lauterbach in Berlin. "Die teuren und die nicht so teuren Regionen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse nicht so stark, wie das immer geglaubt wurde", sagte Lauterbach.

In teuren Regionen würden auch mehr Krankheiten kodiert, so dass eine Kasse dort dann auch mehr Geld aus dem RSA erhalte. Hoffnungen, dass eine Regionalisierungskomponente die Unterschiede zwischen bestimmten AOKen und BKKen schwinden lassen, würden sich nicht erfüllen, so Lauterbach. Und zwar deshalb, weil die Unterschiede nicht aus der Regionalisierung herrührten.

Auch die Alters- und Sozialstruktur der Versicherten sorgt offenbar nicht für die Verwerfungen zwischen den Kassenarten. Zwar unterschieden sich die Versichertenkollektive der Kassen, sagte Lauterbach. Aber auch das werde durch die Morbiditätszuschläge bereits gut abgebildet. (af)

RSA-Gutachten zum Regionalfaktor

  • Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt hält eine Regionalkomponente im Risikostrukturausgleich für notwendig.
  • 60 Prozent der Unterschiede in den Ausgaben für die 401 Landkreise und kreisfreien Städte sind ausweislich des Gutachtens durch den aktuellen Geldverteilungsmodus bereits abgedeckt.
  • In Großstädten kommen die Kassen auf eine Unterdeckung von 50 Euro pro Kopf. An den Grenzen zwischen Ballungsraum und Land beträgt die Unterdeckung 13 Euro je Kopf. Auf dem Land bekommen die Kassen für Versicherte ein Plus.
  • Im Gutachten von 2017 hatte der Beirat die Effekte eines Ausgleichs über alle Indikationen, die Nutzung des Erwerbsminderungsmerkmals als Schweregradindikator und eine altersabhängige Ausdifferenzierung der Morbiditätszuschläge untersucht. Ergebnis: Es wurden allenfalls geringe Beiträge zum Abbau regionaler Unterschiede festgestellt.

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