Bundesversicherungsamt
Aufsicht mahnt Kassen bei Spendenpraxis
BONN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat Krankenkassen ermahnt, sich bei Spenden an Dritte und Mitgliedschaften in Vereinen oder parteinahen Organisationen an die gesetzlichenVorgaben zu halten. Die Prüfer des BVA hätten "wiederholt" festgestellt, dass Kassen Geld für Zwecke verwenden, die "in keinem Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen", heißt es in einem Rundschreiben.
Zudem unterlägen Kassen der "staatlichen Neutralitätspflicht". Jede Mitgliedschaft in Organisationen, "deren Aufgaben nicht zu den den Krankenkassen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören, ist unzulässig". Verboten sei es Kassen zudem, "gesellschaftliche und humanitäre Ziele" durch Spenden zu unterstützen. (fst)