Honorar 2019

BVA bremst regionale Honorar-Verhandler

Das Bundesversicherungsamt warnt Kassen und KVen vor zu weitherziger Auslegung der Rechtsvorgaben.

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BONN/BERLIN. Das Bundesversicherungsamt (BVA) nimmt die Kassen unter seiner Aufsicht an die Kandare. Das hat Folgen für regionale Vergütungsverhandlungen für 2019, die in diesen Tagen beginnen.

Kassenmanager werden in dem Schreiben angehalten, sich peinlich genau an gesetzliche Vorgaben zu halten. Im Fokus des BVA: die jährliche morbiditätsbedingte Anpassung des Behandlungsbedarfs sowie regionale Vereinbarungen für besonders förderungswürdige Leistungen.

Maßgeblich für die Höhe der Gesamtvergütung ist der mit Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten verbundene Behandlungsbedarf. Doch die diagnose- und demografiebezogene Veränderungsrate wird – runtergebrochen auf jede KV-Region – vom Bewertungsausschuss festgelegt.

KV- und Kassen-Chefs haben in der Vergangenheit ihre "Kompetenz bei der Ermittlung der morbiditätsbedingten Veränderungsrate mehrfach deutlich überschritten", rügt das BVA.

Dabei sei intransparent geblieben, wie die Faktoren Demografie und Behandlungsdiagnosen gewichtet wurden, um die konkrete Veränderungsrate festzustellen. Das Bundessozialgericht, erinnert die Behörde, habe in einer Entscheidung vom August 2014 eine Gewichtung von 50:50 gefordert.

Frist bis Ende Oktober

Die vom Bewertungsausschuss festgelegten Veränderungsraten seien weder zu "berücksichtigen", noch anderweitig auszulegen, sondern: "Sie sind die Basis der Vereinbarungen" und nicht Gegenstand der Verhandlung, so das BVA.

"Irrelevant" sei es, wie die Behandlungsbedarfe in anderen Regionen aussehen. Unzulässig sei es auch, die Veränderungsrate zur "Niveau-Angleichung" bei der Vergütung einzusetzen.

Ein Geben und Nehmen von KVen und Kassen gibt es auch bei der Bestimmung der förderungswürdigen Leistungen. Auch hier verlangt das BVA eine strikte Orientierung am Gesetz. Es habe bei Prüfungen mehrfach Fälle gegeben, bei denen Leistungen gefördert wurden, die über die Regelversorgung hinausgehen.

Die Spielräume für Zuschläge seien durch Gesetz und einen Beschluss des Bewertungsausschusses "abschließend geregelt". Das heißt für Kassen-Chefs: Stellen sie "Fördertöpfe" nur zur Verfügung und überlassen die Verteilung der KV, werden sie der "Verantwortung für einen gesetzeskonformen Umfang mit den Versichertenbeiträgen nicht ausreichend gerecht".

Bei all dem verlangt die Behörde: Bis Ende Oktober müssen die Gesamtverträge für 2019 in trockenen Tüchern sein. Diese Frist wurde in der Vergangenheit regelmäßig gerissen.

Künftig können sich Kassen im Falle von Rechtsverstößen nicht mehr darauf berufen, dass Honorarvereinbarungen bereits vergütungsrelevant für Vertragsärzte geworden sind. Diesen Einwand, warnt das BVA, "werden wir nicht mehr in Betracht ziehen". (fst)

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