Baden-Württemberg

AOK informiert über Stand bei Mindestmengen

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STUTTGART. Mit einer "Positivtransparenzliste" will die AOK Baden-Württemberg Versicherten einen Überblick geben, inwieweit Krankenhäuser sich an die Mindestmengen-Regelung halten. Das Ergebnis der Untersuchung ist aus Sicht der Kasse positiv.

Der erstmals veröffentlichte Überblick zeige, dass im Südwesten nur die Krankenhäuser bestimmte Operationen vornehmen, für die sie gemessen an der Zahl der Eingriffe auch die notwendige Erfahrung und Übung haben.

Mindestmengen sind bisher festgelegt worden für Leber- und Nierentransplantationen, bestimmte Eingriffe an Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, künstliche Kniegelenke, Stammzelltransplantationen sowie die Versorgung von Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm. Die Versorgungsqualität in den Krankenhäusern des Landes sei gut, resümiert die AOK.

Die Kasse sprach sich indes dafür aus, Mindestmengen auch für weitere Eingriffe festzulegen und die Vorgaben nachzuschärfen. Als Beispiel nennt die AOK komplexe Eingriffe an der Speiseröhre, für die in den Niederlanden eine Mindestmenge von 20 Operationen pro Jahr gilt – in Deutschland sind es nur zehn. (fst)

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