PKV

Honorarkommission muss Sozialtarife nicht aufgreifen

Die PKV-Sozialtarife sind für die Honorarkommission kein Pflichtthema. Das missfällt der Links-Fraktion.

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KÖLN. Die ambulante ärztliche und zahnärztliche Vergütung in den Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) fällt nicht in den direkten Aufgabenbereich der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem. Die Kommission startete im August und soll bis Ende 2019 Vorschläge vorlegen.

Auch die Frage, wie und in welchem Umfang ambulante ärztliche oder zahnärztliche Leistungen in den Sozialtarifen übernommen werden sollten, muss die Kommission nicht zwingend behandeln.

Das geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage des Gesundheitspolitikers Dr. Achim Kessler (Die Linke) hervor.

Er gehört dem Gesundheitsausschuss des Bundestags an. „Die KVen und die KBV haben nach Paragraf 75, Absatz 3a SGB V die (zahn-) ärztliche Versorgung der in den brancheneinheitlichen Standard-, Basis- und Notlagentarifen der privaten Krankenversicherung Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherte (zahn-) ärztlichen Leistungen sicherzustellen“, heißt es.

„Das Bundesministerium für Gesundheit beobachtet die Umsetzung dieses Sicherstellungsauftrages genau.“ Ergebnis der Beobachtungen sei, dass es nur in Einzelfällen zu Beschwerden gekommen sei, etwa bei einer Behandlungsverweigerung durch einen Arzt für einen im Sozialtarif versicherten Patienten. In solchen Fällen habe immer ein Vertragsarzt oder -zahnarzt gefunden werden können, der die Behandlung übernommen hätte.

Kessler hält diese Antwort für völlig unzureichend. „Die Bundesregierung behauptet, es gäbe kein Problem bei der zahnärztlichen Behandlung von Menschen, die in den Sozialtarifen der PKVen versichert sind“, sagte er der „Ärzte Zeitung“. Dennoch erreichten ihn immer wieder Berichte von Betroffenen, denen eine Behandlung von Vertragszahnärzten nur unter hohen Eigenbeteiligungen angeboten oder ganz verwehrt wird.

Viele der 35.000 in den Sozialtarifen Versicherten, unter denen sich viele Rentner befinden, könnten solche Eigenbeteiligungen aber nicht aufbringen. „Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung, wenn sie die Reform der Vergütungssysteme schon anpackt, diese Regelungslücke unangetastet lässt“, so Kessler. (acg)

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