Beamte in der GKV

Berliner Senat bastelt an Konzept

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BERLIN. Der Berliner Senat prüft die Übernahme des „Hamburger Modells“ zur gesetzlichen Krankenversicherung von Beamten. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der grünen Abgeordneten Catherina Pieroth hervor.

Zunächst sei die rechtliche Umsetzbarkeit und Folgeabschätzung für Berlin zu klären, hieß es. Dann soll der Senat im Haushaltsausschuss über ein Konzept berichten, wie der Übergang von Beamten von der PKV in die GKV bewerkstelligt werden kann, und zwar „unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus Hamburg“.

Hamburg bietet seit August neu verbeamteten Beschäftigten an, anders als bisher 50 Prozent der Krankenkassenbeiträge als „pauschalen Beihilfezuschuss“ zu zahlen.

„Ich unterstütze, dass der Senat eine gesetzliche Regelung für Berlin prüft, erwarte aber auch, das konkrete Lösungsvorschläge folgen“, erklärt Pieroth.

„Berliner Beamte müssen in ihrer Wahlfreiheit gestärkt werden.“ Wer sich für die GKV entscheide, solle die Hälfte des GKV-Beitrags durch den Beihilfeträger gezahlt bekommen und nicht länger komplett selbst zahlen müssen.

„Hamburg hat es vorgemacht, Bremen hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Berlin muss mit den anderen Stadtstaaten Schritt halten“, so Pieroth. Auch in Berlin könne damit der Weg zur Bürgerversicherung eingeschlagen werden.

In der Hauptstadt beträgt der Beitragsbemessungssatz 50 Prozent, 80 Prozent bei Kindern und 70 Prozent bei Ehegatten oder Lebenspartnern. Nach Angaben des Abgeordnetenhauses waren zum Stichtag 13. Dezember vergangenen Jahres 57.200 von 67.200 aktiven Beamten mit einer privaten Krankenversicherung im Abrechnungsverfahren der Beihilfestelle registriert.

Nur 30 aktive Beamte haben als freiwillig GKV-Versicherte im Vorjahr einen Beihilfeantrag gestellt. Bei rund 10.000 Beamten sei derzeit „mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer GKV-Versicherung auszugehen“.

Nun will sich der Senat mit der Angelegenheit befassen und die Erfahrungen in Hamburg „und deren Einfluss auf ein mögliches Berliner Gesetzesvorhaben“ auswerten, so die Antwort des Senats. (cben)

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