Pflegepersonalstärkungsgesetz
Klagewelle flutet Sozialgerichte
BERLIN/POTSDAM. Auch in Berlin und Brandenburg ächzen Sozialgerichte unter der Last der neuen Klagen infolge des Pflegepersonalstärkungsgesetzes. Sie sind nach eigenen Angaben besonders betroffen von Rückforderungen der Krankenkassen, die überwiegend Komplexpauschalen bei Schlafanfall und Geriatrie umfassen.
Beim Sozialgericht Berlin ist eine Gesamtsumme von 81,5 Millionen Euro zwischen Krankenhäusern und Kassen strittig, beim Sozialgericht Potsdam rund 32 Millionen. Knapp 65.000 Behandlungsfälle liegen den Klagen zugrunde.
Um die Klageflut zu bewältigen, müssten die Gerichte nach eigenen Angaben 15 Monate schließen. Sie appellierten an Kassen und Kliniken, außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. (ami)