GKV-Spitzenverband

Jede zweite überprüfte Krankenhausabrechnung falsch

Der GKV-Spitzenverband kritisiert erneut fehlerhafte Rechnungen der Krankenhäuser und will nun eine Liste „schwarzer Schafe“. Die Krankenhausgesellschaft spricht von „billiger Polemik“.

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Abrechnungspraxis in Krankenhäusern – den Kassen ein Dorn im Auge.

Abrechnungspraxis in Krankenhäusern – den Kassen ein Dorn im Auge.

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BERLIN. Kliniken mussten 2017 rund 2,8 Milliarden Euro aufgrund „zu hoher und fehlerhafter Rechnungen“ an die Krankenkassen zurückzahlen, stellt der GKV-Spitzenverband fest. Im Jahr 2012 hätte der Rückerstattungsbetrag noch 1,7 Milliarden Euro betragen.

Dabei gebe es zum Beispiel einige Kliniken, die ihre Rechnung nach der Rechnungslegung und deren Bezahlung durch die Kassen erneut änderten, prangert der Spitzenverband an. Das Ziel dieses Vorgehens sei klar: Mit Nachkodierung solle der Erlös nachträglich erhöht werden. Häufiges Nachkodieren zeuge ebenso wenig von korrekter Abrechnung wie wiederkehrende Falschabrechnung.

Auffällig geworden seien zum Beispiel Krankenhäuser, die überdurchschnittlich häufig die Nebendiagnose „akute pulmonale Insuffizienz“ im Zusammenhang mit Operationen kodierten, die sich bei Prüfungen als nicht gerechtfertigt erwiesen hätten.

Belohnen und Bestrafen

Auch um unnötige Aufwände bei Kassen und MDK durch Rechnungsänderungen zu verringern, fordert der Spitzenverband die Etablierung von Mechanismen. Diese sollen dafür sorgen, dass korrektes Abrechnungsverhalten von Kliniken belohnt und fehlerhaftes Abrechnen sanktioniert wird.

„Die Gesundheitspolitik ist ebenso gefragt wie Krankenhäuser und Krankenkassen. Es erfordert Mut, das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern transparent zu machen und diejenigen zu sanktionieren, die falsch abrechnen“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Wie solch ein Bonus-Malus-Modell aussehen könnte, hat der Spitzenverband in einem Argumentationspapier zusammengefasst.

„Bei den beanstandeten Rechnungen handelt es sich massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede und formale Kriterien, die von den Krankenkassen zur Rechnungskürzung genutzt werden“, kontert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) per Pressemitteilung.

Wenn sich Kliniken gegen „diese Willkür wehren, müssen sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren durchführen.“ Aus diesem Grund handele es sich bei den genannten 2,8 Milliarden Euro zu einem großen Teil um „Resignationsmasse“, weil die Kliniken den Klageweg nicht beschreiten würden. Eine Lösung wäre, so die Forderung der DKG, das Abrechnungssystem in den Kliniken einfacher und transparenter zu gestalten.

Deutsche Krankenhausgesellschaft wehrt sich

Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach einem Belohnungs- oder Sanktionierungsmodell hält die DKG für „billige Polemik“ und schlägt zurück: Belegt sei etwa, dass Krankenkassen im Rahmen des Morbi-RSA Falschkodierungen einforderten und betrogen hätten.

„Der Gipfel der Dreistigkeit ist es eigentlich, dass die Krankenkassen Leistungserbringer zur Falschcodierung animieren und bei Abrechnungen sanktionieren – ein seltsames Rechtsverständnis“, ärgert sich DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. (ato)

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