Landessozialgericht

Kasse muss für Echthaarersatz zahlen

Veröffentlicht:

CELLE. Krankenkassen müssen Patienten alle Kosten für maßgefertigte Haarteile erstatten, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: L4 KR 50/16).

Geklagt hatte eine Frau aus Niedersachsen, die wegen einer Schuppenflechte kreisrunden Haarausfall hat. Die 55-Jährige beantragte bei ihrer Kasse, die Kosten von 1290 Euro für ein handgeknüpftes Echthaarteil zu erstatten.

Diese wollte nur maximal 511 Euro zahlen und argumentierte, die Patientin könne auch eine Perücke tragen. Die Richter verurteilten die Kasse jedoch zur Erstattung der Gesamtkosten und ließen keine Revision zu.

Nach Überzeugung des Gerichts ist ein teilweiser Haarverlust bei einer Frau als Behinderung zu werten. In diesem Fall könne die Frau nicht zum Tragen einer Perücke gezwungen werden, weil auch ihr Hautarzt dies wegen der Schuppenflechte für nicht praktikabel hielt.

Das Urteil ist nach Angaben eines Gerichtssprechers in Celle von grundsätzlicher Bedeutung, aber noch nicht rechtskräftig. Möglich sei noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. (dpa)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen