Krankenhaus-Rechnungen

GKV fordert Sanktionen gegen Falschabrechner

Eine härtere Gangart gegen falsche Abrechnungen in den Kliniken fordert der GKV-Spitzenverband. Gesetzespläne sehen stattdessen Erleichterungen vor.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
„Falsches Abrechnen ist kein Kavaliersdelikt.“ Johann-Magnus von Stackelberg verlässt heute den GKV-Spitzenverband Richtung Ruhestand.

„Falsches Abrechnen ist kein Kavaliersdelikt.“ Johann-Magnus von Stackelberg verlässt heute den GKV-Spitzenverband Richtung Ruhestand.

© Tim Brakemeier / dpa / picture alliance

BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen in der geplanten Reform der Medizinischen Dienste hohe finanzielle Risiken. Das damit vorgesehene Absenken der Prüfquoten in den Krankenhäusern auf maximal zehn Prozent der Krankenhausrechnungen pro Quartal werde die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 1,2 Milliarden Euro im Jahr kosten, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, bei einem seiner letzten Auftritte im Amt. Ab Montag, dem 1. Juli, übernimmt Stefanie Stoff-Ahnis das Amt, die von der AOK Nordost zum Spitzenverband stößt.

Bislang hätten die Kassen im Durchschnitt 17, 1 Prozent der Krankenhausabrechnungen geprüft. Die Höhe der Rückerstattungen habe im Jahr 2017 bei 2,8 Milliarden Euro gelegen. Insgesamt erhielten die Krankenhäuser für 19,5 Millionen stationäre Behandlungen 75 Milliarden Euro.

Diese Summe sei zu einem großen Teil „Resignationsmasse“, hatte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, diese Summe bereits zuvor kommentiert. Die Krankenhäuser wollten nicht regelhaft den Klageweg beschreiten. Den Vorwurf der Falschabrechnungen bezeichnete Baum dabei als „Lüge“. Tatsächlich handele es sich „massenhaft um medizinische Einschätzungsunterschiede“ und „formale Kriterien“, die von den Kassen zur Rechnungskürzung genutzt würden.

Von Stackelberg – „Ich glaube an das Gute im Menschen, auch an das Gute im Krankenhausabrechner“¨– fordert zur Verbesserung der Rechnungsgüte Abrechnungskurse bereits für Medizinstudenten.

Der Spitzenverband fordert auch, Krankenhäuser für Falschabrechnungen zu sanktionieren. Bislang ist das nicht der Fall. Auf Rückzahlungen der Krankenhäuser sollen demnach regelhaft 300 Euro aufgeschlagen werden. Das ist die Summe, die die Kassen den Krankenhäusern erstatten müssen, wenn sich eine angezweifelte Rechnung als korrekt herausstellt.

„Systematisch falsches Abrechnen von Krankenhausleistungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Fall für den Staatsanwalt“, sagte von Stackelberg. Das Prüfen von Klinikabrechnungen bleibe unverzichtbar.

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