Anhörung
Für und Wider Leichenschau im GKV-Katalog
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss erklären Sachverständige, die Todesfeststellung sei eine versicherungsfremde Leistung.
Veröffentlicht:BERLIN. Dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Ausstellung von Totenscheinen künftig übernehmen sollte, wie von der Linksfraktion gefordert, sehen Gesundheits- und Sozialexperten skeptisch. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss erklärten Sachverständige, dass die Todesfeststellung eine versicherungsfremde Leistung sei, die nicht von der GKV übernommen werden müsse. Allerdings räumten sie ein, dass es bei einem Sterbefall in der Familie für die Angehörigen mit niedrigem Einkommen schwierig sei, die hohen Kosten zu stemmen.
Der GKV-Spitzenverband lehnt eine Kostenübernahme ab, da etwa die Feststellung des Todes primär versicherungsfremde Zwecke verfolge. Der Deutsche Caritasverband argumentierte, dass mit der Novellierung der GOÄ ab 2020 die ärztliche Leichenschau teurer werde.
Die Erhöhung auf rund 166 Euro bedeuteten eine zusätzliche Belastung von etwa 79 Millionen Euro. Dieses Geld stünde für die eigentlichen Leistungen der GKV dann nicht mehr zur Verfügung.
Allerdings sollten die Kosten für Angehörige mit geringem Einkommen begrenzt werden. Der Notärzte-Verband forderte, dass ein Rettungsdiensteinsatz, in dessen Verlauf der Tod eines Patienten festgestellt werde, als GKV-Leistung bewertet werden sollte.
Bestatter Michael Höhn plädierte für eine einheitliche Kostenregelung unter dem Dach der GKV. Die jetzigen Regelungen seien für die Angehörigen undurchsichtig und schwer zu überprüfen. In vielen Fällen seien die Abrechnungen falsch, in manchen Fällen stecke sogar Betrug dahinter. Die Kontrolle der Abrechnungen durch die GKV wäre transparenter.
Der Hausarzt Gerd Zimmermann sagte in der Anhörung, die neue GOÄ beinhalte nunmehr drei Abrechnungspositionen zu dem Bereich und sei damit „völlig klar“. Auch die nötigen Hausbesuche seien künftig geregelt. „Transparenter geht es nicht mehr.“ Strittige Rechnungen seien daher künftig eher nicht mehr zu erwarten. (ato)