FDP will mehr Spielraum für Lebendspenden

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BERLIN (eb). Die FDP-Fraktion im Bundestag spricht sich dafür aus, die engen Vorgaben für die Lebendspende im Transplantationsgesetz zu lockern.

Bislang bedarf es für die Lebendspende einer verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Spender und Empfänger oder eines besonderen Näheverhältnisses. Unter anderem schlägt die FDP vor, Überkreuzspenden zu erlauben.

Dies würde zwei Paaren die wechselseitige Transplantation ermöglichen, wenn sie etwa aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit nicht dem jeweils eigenen Partner eine Niere spenden können. Die Nachrangigkeit der Lebendspende im Vergleich zur postmortalen Spende im Gesetz solle aufgegeben werden. Der Organhandel aber müsse "selbstverständlich strafbewehrt bleiben".

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