Deutscher Ethikrat

Mit Kodex und Kommission Gefahr von Terrorviren bannen

Wie soll mit sensiblen Forschungsergebnissen umgegangen werden, die von Bio-Terroristen missbraucht werden könnten? Diese Frage ist ungeklärt, seit 2011 eine Art Bauanleitung für Vogelgrippeviren veröffentlicht wurde. Jetzt hat der Deutsche Ethikrat Empfehlungen abgegeben.

Peter LeinerVon Peter Leiner und Anno FrickeAnno Fricke Veröffentlicht:
BSL-4-Labor: Der Ethikrat fordert ein schärfers Bewusstsein der Wissenschaftler um die Gefahren von gefährlichen Experimenten.

BSL-4-Labor: Der Ethikrat fordert ein schärfers Bewusstsein der Wissenschaftler um die Gefahren von gefährlichen Experimenten.

© Frank May / dpa

Es ging damals um die Laborarbeiten unter anderem niederländischer Wissenschaftler um den Influenzaforscher Professor Ron Fouchier von der Erasmus-Universität in Rotterdam.

Den Forschern war es 2011 gelungen, ein Vogelgrippevirus (H5N1) zu züchten, das sich per Tröpfcheninfektion ausbreiten kann. Die Befürchtung war, dass dies sogar von Mensch zu Mensch möglich sein und die entsprechende, in einem Wissenschaftsjournal veröffentlichte Bauanleitung von Bioterroristen missbraucht werden könnte.

Nach Protesten stellten die Wissenschaftler für ein Jahr die Forschung dazu ein. Das war zwischen Anfang 2012 und Anfang 2013. Inzwischen wird von denselben Wissenschaftlern diese Art Forschung unter anderem mit Influenzaviren vom Typ H7N9 fortgesetzt.

Auch für die Mitglieder des Ethikrates ist klar, dass biologische Agenzien wie Viren und Bakterien grundsätzlich das Potenzial haben, als Massenvernichtungswaffen verwendet werden zu können. Selbst in Laboratorien mit höchster Sicherheitsstufe sei ein Missbrauch nicht völlig ausgeschlossen.

"Das grundsätzliche ethische und verfassungsrechtliche Spannungsfeld ergibt sich zwischen der Freiheit der Wissenschaft und ihrem möglichen Nutzen für den Einzelnen und die Gesellschaft auf der einen Seite und dem Schutz hochrangiger Güter wie dem Leben, der Gesundheit sowie der Sicherheit der Bevölkerung, die durch gezielten Missbrauch von Forschungsergebnissen gefährdet werden können, auf der anderen Seite", sagte Christiane Woopen, bei der Vorstellung des Berichts am Mittwoch in Berlin.

Wie es in der Stellungnahme heißt, gibt es aber derzeit kein entsprechendes Regelungssystem, das den Missbrauch von Forschung und Forschungsergebnissen in den Lebenswissenschaften minimieren oder gar verhindern kann – weder im Bereich des nationalen Rechts noch des Europa- oder Völkerrechts.

Die Zahl der Forschungsvorhaben, denen die Missbrauchsgefahren innewohnten, sei sehr gering, sagte Forschungsministerin Professor Johanna Wanka (CDU). Die lebenswissenschaftliche Forschung sei ein vielversprechendes Feld, zum Beispiel die Impfstoffentwicklung.

Es sei auch weiterhin wichtig, gefährliche Mutationen von Erregern zu untersuchen. Zur Frage, ob auf der Basis der nun vorgelegten Empfehlungen des Ethikrates bald schon mit einem Gesetz zu rechnen sei, sagte Wanka: "Wir wollen der Wissenschafts-Community nicht sofort etwas vorschreiben". Gesetzgebung sei nur eine Option.

Bewusstsein für Biosicherheit schärfen

Der Ethikrat setzt sich vorrangig dafür ein, dass in der Wissenschaftlergemeinde das Bewusstsein für Fragen der Biosicherheit (Biosecurity) geschärft wird. Damit ist der Schutz von Menschen, aber auch von Tieren und der Umwelt vor einem Missbrauch von biologischen Agenzien etwa in terroristischer Absicht gemeint.

Der Ethikrat empfiehlt unter anderem, dass sich Forscher dazu regelmäßig fort- und weiterbilden. Darüber hinaus plädiert er für öffentliche Diskurse zwischen Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit zu Fragen der Biosicherheit.

Außerdem setzt sich der Rat für einen bundesweit gültigen Forschungskodex "für den verantwortlichen Umgang mit Biosecurity-relevanter Forschung" ein, der für alle an solchen Forschungsvorhaben beteiligten Personen und Institutionen in Deutschland gelten soll.

Gefordert wird darin unter anderem, dass sich Wissenschaftler darüber schlau machen müssen, ob die Ergebnisse ihrer Forschung möglicherweise auch für schädliche Zwecke genutzt werden könnten, was als "Dual use"-Potenzial oder "Dual Use Research of Concern (DURC)" bezeichnet wird.

Sollte es sich um eine entsprechende Forschung handeln, macht der Ethikrat Vorschläge, wie sich das Risiko minimieren lässt oder ob eine risikoärmere Forschung eine Alternative sein kann.

"Bislang gibt es kein kohärentes Sicherheitssystem in Deutschland, das die Risiken in den Blick nimmt", sagte Silja Vöneky vom Deutschen Ethikrat. Nicht verantwortbare Vorhaben sollten daher unterlassen werden. Dies sei Konsens im Ethikrat gewesen.

Mit Blick auch auf die Forschung der niederländischen Wissenschaftler legt der Ethikrat Wert auf die Feststellung, dass die Ergebnisse Biosecurity-relevanter Forschung zwar grundsätzlich zu publizieren seien.

Wie es in der Stellungnahme heißt, sollen die Wissenschaftler jedoch prüfen, "ob Forschungsergebnisse so erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen, dass die Weitergabe oder Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ausnahmsweise eingeschränkt oder unterlassen werden soll".

Ethikrat empfiehlt Kommission beim RKI einzurichten

Im Zusammenhang mit der Schaffung neuartiger Influenzaviren war von Sicherheitsexperten gefordert worden, Details im Methodenteil bei einer Publikation wegzulassen, um das Nachbauen der Viren zu verhindern (Nature 2012; 481: 9-10).

Was eigentlich konkret als DURC-Forschung einzustufen ist, sollte nach Ansicht des Ethikrates eine Rechtsverordnung regeln, die mehrere Forschungsarten berücksichtigen soll, etwa Arbeiten zur Übertragbarkeit und Infektiosität, zur Veränderung des Wirtsspektrums und zur Erhöhung der Stabilität etwa von Viren und Bakterien.

Vor Beginn der Versuche müssten sich die Wissenschaftler von einer interdisziplinär besetzten zentralen DURC-Kommission beraten lassen.

Der Ethikrat empfiehlt, diese Kommission an eine bereits bestehende Institution anzugliedern. Er nennt explizit das Robert Koch-Institut in Berlin als Option und plädiert dabei für eine enge Zusammenarbeit mit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die ZKBS prüft und bewertet seit Ende der 1970er-Jahre sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes.

Darauf ist Gesundheitsminister Hermann Gröhe angesprungen. Es sei dringend geboten, sich der Diskussion um einen Kodex zur Biosicherheit zu stellen. Vorbilder für Sicherheitsverfahren gebe es bereits in einzelnen Forschungsgemeinschaften, zum Beispiel seit 2012 dem Robert-Koch-Institut.

"Es wäre wünschenswert, diese einzelnen, an Arbeitsstätten angepassten Regelungen durch grundlegende Handlungslinien zu ergänzen und einen entsprechenden Rahmen zu setzen", sagte Gröhe am Mittwoch.

Im Vordergrund der Beratung durch die vorgeschlagene DURC-Kommission steht jeweils die Frage, ob die Risiken der geplanten Forschung im Verhältnis zu den Chancen verantwortbar sind. Die Kommission soll nach den Vorstellungen des Ethikrates Empfehlungen zur Risikominimierung und möglichen risikoärmeren Alternativen abgeben.

Der Rat schlägt zudem vor, dass sich Deutschland "für eine weltweit einheitliche, soweit möglich völkerrechtlich verbindliche Definition und Klassifizierung besorgniserregender biosicherheitsrelevanter Forschung" einsetzt.

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