EuGH-Gutachter

Nicht jede Eizelle ist ein Embryo

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LUXEMBURG. Nicht jede menschliche Eizelle gilt nach Ansicht eines Gutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Embryo. So sei eine Eizelle, die sich ohne Befruchtung weiterentwickelt und aus der kein Mensch werden kann, nicht als Embryo anzusehen.

Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt in einem am Donnerstag vorgelegten Gutachten für das höchste EU-Gericht. Das Urteil zu parthenogenetisch aktivierten Eizellen wird erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem Gutachter.

Bei der Parthenogenese, der Jungfernzeugung, wird eine nicht befruchtete Eizelle im Labor zur Teilung angeregt. Sie enthält demnach keine väterliche DNA und ist nicht fähig, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Wird die Eizelle jedoch genetisch in einer Weise manipuliert, dass sie sich zu einem Menschen entwickeln kann, muss sie laut Gutachten als menschlicher Embryo angesehen werden. Als solcher ist sie dann nach einer EU-Richtlinie von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Ein englisches Gericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen, nachdem ein Unternehmen eine Technologie zur Herstellung bestimmter Stammzellen aus diesen Eizellen patentieren lassen wollte. Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, wogegen das Unternehmen klagte. (dpa)

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