Samenspender-Register

Gesetzentwurf fällt bei der BÄK komplett durch

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BERLIN. Zu kurz gesprungen, an vielen Stellen undurchdacht: Die Bundesärztekammer äußert Fundamentalkritik am Referentenentwurf, mit dem das Recht von Kindern, ihre Abstammung zu erfahren, umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, ein bundesweites Samenspenderregister zu errichten.

Nach Ansicht der BÄK spart der Entwurf zentrale gesellschaftspolitische und familienrechtliche Fragen aus. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Fortpflanzungsmedizingesetzes würde das Gesetz nur "weitere Inkongruenzen und Unsicherheiten schaffen", warnt die BÄK. Zwar wird das grundsätzliche Anliegen, die Gründung eines Registers, unterstützt, die Kritik fällt aber harsch aus –Beispiele:

Anwendungsbereich: Laut Entwurf sollen Fälle "privater" künstlicher Befruchtung mittels der sogenannten "Becherspende" sowie die ärztliche IvF "mit privat gespendetem Samen" nicht vom Gesetz erfasst werden. Mit welcher Begründung dieser Personenkreis kein Recht auf Kenntnis der Abstammung haben sollte, werde "nicht thematisiert", kritisiert die BÄK.

Information des Samenspenders: Ärzte sollen dem Entwurf zufolge einen Samenspender darüber aufklären, dass der Spender nicht als rechtlicher Vater festgestellt werden kann. Das sei "nicht Aufgabe von Ärzten" und könnte haftungsrechtliche Folgen haben, rügt die BÄK und lehnt den Passus ab.

Freistellung des Spenders als rechtlicher Vater: Diese Regelung vermittele "den Eindruck, dass Erwachsene die Elternschaft miteinander vereinbaren können", das Kind werde unter diesen Voraussetzungen zum "verfügbaren Wunschobjekt der Eltern" – Ablehnung durch die BÄK. (fst)

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