Urteil

Ärzte dürfen Behandlung von todkrankem Baby abbrechen

Ärzte in Großbritannien können endgültig die Behandlung des todkranken Babys Charlie Gard abbrechen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am Dienstag in Straßburg eine Beschwerde der Eltern als unzulässig ab.

Veröffentlicht:

STRAßBURG. Der zehn Monate alte Charlie Gard hat eine seltene genetische Erkrankung. Seine Eltern wollten das Kind für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte, die den Jungen bisher behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen deshalb die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.

Eine Klage der Eltern gegen die Entscheidung der Mediziner blieb in Großbritannien erfolglos. Der Menschenrechtsgerichtshof beanstandete dies nun nicht. Nationale Stellen hätten einen weiten Einschätzungsspielraum im Bereich der experimentellen Medizin für Todkranke und in Fällen, in denen es um sensible moralische und ethische Fragen gehe. Die britischen Gerichte hätten den Fall zudem akkurat und sorgfältig geprüft. Die Entscheidung ist endgültig (Beschwerde-Nr. 39793/17). (dpa)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen