Abtreibung

150.000 Unterstützer für Petition

Die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Ärztin überreicht Abgeordneten eine Petition. Sie fordert, das Strafrecht zu ändern.

Veröffentlicht:
Dr. Kristina Hänel kämpft für eine Änderung des Abtreibungsparagrafen §218.

Dr. Kristina Hänel kämpft für eine Änderung des Abtreibungsparagrafen §218.

© Boris Roessler / dpa / picture alliance

BERLIN/GIEßEN.Die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an Bundestagsabgeordnete überreicht. Die vor Kurzem wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Medizinerin setzt sich dafür ein, dass Frauen ein stärkeres Informationsrecht beim Thema Abtreibung bekommen. Nun sei die Politik gefordert, sagte Hänel am Dienstag in Berlin nach Übergabe der Petition.

Der Paragraf 219a Strafgesetzbuch verbietet Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften. Aus Sicht von Hänel verhindert der Paragraf, "dass sachliche Informationen, die medizinisch korrekt sind, ins Netz gestellt werden".

Die Ärztin hatte auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten, das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte die 61-Jährige Ende November zu 6000 Euro Strafe. "Ich fühle mich gar nicht schuldig, ich mache ja nichts Böses", sagte Hänel. "Ich helfe den Frauen." Der Fall hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin und Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst. "Dass die Unterstützung so riesengroß geworden ist, zeigt ja nur, dass ich einfach auf dem richtigen Weg bin", sagte Hänel.

Die Linken-Fraktion im Bundestag flankiert das Bemühen um eine Reform des Paragrafen 219 a. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine ersatzlose Streichung des Paragrafen vorsieht. Dieser im Jahr 1933 von den Nationalsozialisten verankerte Passus habe ein Schattendasein geführt und Reformdebatten überdauert – selbst als 1976 entschieden wurde, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Diese "paradoxe Gesetzeslage" sei durch die Aktivitäten von Abtreibungsgegnern ins Licht gerückt worden, die Ärzte wegen Verstößen anzeigen, da sie Aborte in ihren Leistungskatalogen aufführen. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Anzeigen zwischen zwei bis 14 geschwankt. Im vergangenen Jahr seien es dagegen bereits 35 gewesen. So werde ein Klima gefördert, das "Ärzte, Beratungsstellen und Schwangere verunsichert", heißt es im Antrag der Linken. (dpa/fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand