Deutsche Forschung

Stammzellgesetz – Bremse für Forscher?

2002 gab es um die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland eine hochemotionale Debatte. Heute ist der Pionier von ehedem mit dem Stand seiner Arbeit zufrieden. Doch nicht nur er fürchtet durch das Stammzellgesetz Nachteile für Forscher in Deutschland.

Von Ulrike von Leszczynski Veröffentlicht:
Polizeischutz braucht er heute nicht mehr: Professor Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie an der Universität Bonn erhielt 2002 die erste Genehmigung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen.

Polizeischutz braucht er heute nicht mehr: Professor Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie an der Universität Bonn erhielt 2002 die erste Genehmigung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen.

© R4200 / picture alliance

BERLIN. Drohanrufe gibt es nicht mehr und auch der Polizeischutz für den Bonner Wissenschaftler Professor Oliver Brüstle gehört lange der Vergangenheit an. Vor 15 Jahren, am 19. Dezember 2002, erhielt der Arzt die erste deutsche Genehmigung für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen.

Für entschiedene Gegner klang das wie ein Freibrief für Frankenstein-Forschung. Für begeisterte Befürworter rückte mit der Stammzellforschung die Hoffnung auf eine schnelle Heilung von Krankheiten wie Parkinson in greifbare Nähe. Heute ist Pionier Brüstle 55 Jahre alt. Was ist vom Hype geblieben – und wo steht Deutschland mit seinem strengen Stammzellgesetz in der internationalen Forschung?

"Übrig gebliebene" Embryonen

Brüstle hat keine schnellen Wunder erwartet, schon damals nicht, kurz vor Weihnachten 2002. Der Neuropathologe suchte neue Wege, um zugrunde gegangene Zellen im Nervensystem zu ersetzen – durch im Labor aus embryonalen Stammzellen erzeugte Gehirnzellen. Embryonale Stammzellen werden aus wenige Tage alten Embryonen gewonnen, die etwa bei künstlichen Befruchtungen übrig bleiben.

Die aus wenigen Zellen bestehenden Embryonen werden dabei zerstört. Gedacht war Brüstles Idee für angeborene Erkrankungen, bei denen die Isolierschicht um die Nervenfasern defekt ist. Das führt zu Störungen in der Signalübertragung und damit zu schweren Ausfällen im Nervensystem der Patienten.

In 15 Jahren hat die Gewinnung von Ersatzzellen aus menschlichen Stammzellen eine rasante Entwicklung erlebt. Brüstle und seine internationalen Kollegen können heute mit großer Präzision verschiedenste Gehirnzellen – und andere Körperzellen auch – aus Stammzellen herstellen. Am Tierexperiment lassen sie sich bereits erfolgreich einsetzen. Nicht nur, um verloren gegangene Zellen zu ersetzen, sondern auch, um Gendefekte zu reparieren.

132 Genehmigungen zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen haben Wissenschaftler in Deutschland seit 2002 erhalten. In einem aufwendigen Verfahren werden die Anträge zunächst von einer Kommission aus Naturwissenschaftlern, Medizinern und Ethikern geprüft, anschließend noch einmal vom Robert Koch-Institut (RKI) für die endgültige Genehmigung.

"Da kommt keiner, der sich kurzfristig überlegt hat, dass er jetzt auch mal embryonale Stammzellen braucht", resümiert Zellbiologe Dr. Peter Löser, der die Anträge beim RKI prüft. "Das ist alles wohlüberlegt." In 15 Jahren habe mit der Kommission auch immer Einigkeit bestanden. Nur zwei Anträge habe das RKI bisher abgelehnt, wenige andere seien von den Wissenschaftlern selbst aus Mangel an Erfolgsaussicht oder wegen fehlender Forschungsfinanzierung zurückgezogen worden.

Viele Ideen zerschlagen sich

132 Genehmigungen sind nicht gleichbedeutend mit 132 ausgereiften Stammzell-Therapien. Diese Forschung braucht Zeit und viele zunächst hoffnungsvolle Ideen zerschlagen sich im Laufe der Experimentierphase. Die bisher publizierten Ergebnisse könnten sich – gemessen an der Häufigkeit, in der sie in der Fachwelt zitiert werden – durchaus sehen lassen, urteilt Löser.

Pionier Brüstle ist bei seiner Stammzell-Forschung einer Übertragung auf den Menschen inzwischen näher gerückt. Doch auch hier warnt er vor Euphorie. "Noch sind Schwierigkeiten zu überwinden. Eine Frage ist, wie es zu einer ausreichenden Ausbreitung transplantierter Stammzellen über große Abschnitte des Gehirns kommt." Denn die Gehirne von Versuchstieren sind kleiner - allein das ist eine Hürde für die Übertragbarkeit.

Bereits 2006 hat die Forschung einen weiteren Weg für die Stammzell-Gewinnung gefunden. Der Japaner Shinya Yamanaka entwickelte eine revolutionäre Technologie, bei der Stammzellen zum Beispiel aus Haut- und Blutzellen von Patienten rückprogrammiert werden. Es entstehen so genannte induziert pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen), die embryonalen Stammzellen (ES) sehr ähnlich sind. Der große Vorteil: Es werden dabei keine Embryonen benötigt. Bereits 2012 gab es für diese Entdeckung den Medizin-Nobelpreis.

"Die ideale Stammzelle gibt es nicht"

Für die meisten Studien nutzt Brüstle nun nicht allein ES-, sondern auch iPS-Zellen. Mittlerweile setzt sein Labor sogar einen dritten Weg ein: die direkte Umwandlung von Blutzellen in Gehirnzellen ohne den Umweg über iPS-Zellen. Für den Forscher hat jede dieser Methoden Vor- und Nachteile. "Es gibt nicht die eine ideale Stammzelle. ES-Zellen, iPS-Zellen und die direkte Zellumwandlung werden je nach Erfordernissen parallel für verschiedene biomedizinische Zwecke eingesetzt werden", prognostiziert er. Auch in Deutschland? Hier wird Brüstle vorsichtiger. "Die restriktive Gesetzeslage hat dazu geführt, dass hierzulande vergleichsweise wenige Wissenschaftler an einem therapeutischen Einsatz von ES-Zellen arbeiten." Und da viele Methoden von ES- auf iPS-Zellen übertragbar seien, hätten deutsche Teams im Vergleich zu Ländern wie den USA, Großbritannien oder Frankreich auch einen schwereren Start in die therapeutisch ausgerichtete iPS-Zell-Forschung. Obwohl es leichter ist, dafür Genehmigungen zu bekommen. "Heute kooperieren wir mit internationalen Teams in europäischen Verbünden, aber die ersten klinischen Studien werden nicht in Deutschland stattfinden", berichtet Brüstle.

An Patienten in den USA, Großbritannien und Japan werden bereits Studien zur Behandlung einer Makuladegeneration mit ES- und iPS-Zellen durchgeführt. Sie ist häufig Ursache für eine Erblindung. Auch der Ersatz von Nervenzellen bei der Parkinson-Krankheit sei mit Hilfe solcher Stammzellen bereits bis zum Experiment an Primaten erprobt worden, sagt Brüstle. In den USA, Japan, Großbritannien und Schweden stehe es nun kurz vor der ersten Erprobung an Patienten. Deutsche Wissenschaftler hätten hier wichtige Grundlagen beigesteuert. Doch nun würden sie in die zweite Reihe gedrängt.

Nur für Forschungszwecke erlaubt

Löser sieht eine der Hauptursachen hierfür im deutschen Stammzellgesetz. Die Regelungen verhindern, dass Wissenschaftler hierzulande ihre Forschungsergebnisse auch umsetzen können. Denn embryonale Stammzellen dürfen einzig für Forschungszwecke verwendet werden. Eine Nutzung der Zellen, etwa für die Erzeugung von Zellprodukten für die Therapie schwerer Erkrankungen, ist in Deutschland nicht erlaubt. Das sei kein Anreiz für private Geldgeber, in diese Forschung zu investieren. Die öffentliche Hand hält sich seit der emotionalen Diskussion um das Gesetz ohnehin zurück. Deshalb gilt der ES-Bereich in Deutschland als chronisch unterfinanziert.

Doch die Forschung mit Stammzellen hat inzwischen auch Wege eröffnet, die vor 15 Jahren kaum im Fokus waren. Es geht nicht mehr nur um Zell-Transplantation. Stammzellen werden vermehrt genutzt, um Krankheitsprozesse zu studieren. Mithilfe von körpereigenen iPS-Zellen und einer Genschere als molekularem Skalpell zur Veränderung des Erbguts (Genomeditierung) lassen sich Krankheitsmechanismen direkt in betroffenen menschlichen Gehirnzellen im Labor studieren. "Die Möglichkeit an reprogrammierten, aus Patienten gewonnenen Gehirnzellen zu arbeiten, eröffnet völlig neue Ansätze in der Wirkstoffforschung", sagt Brüstle. Die medizinische Bedeutung werde die der Stammzell-Transplantation möglicherweise weit übersteigen. "Erstmals lässt sich an von der Erkrankung betroffenen menschlichen Zellen untersuchen, ob ein Medikament wirkt und auch für welche Patienten welches Medikament am besten geeignet ist", ergänzt er.

Auch Peter Löser am RKI sieht diesen Vorteil von ES und iPS-Zellen. "Es gibt in Deutschland Arbeiten zur Entwicklung von Infektionsmodellen für das Hepatitis-C-Virus oder das Zika-Virus. Das ist öffentlich nicht sehr bekannt."

Brüstle und Löser glauben, dass der Druck auf eine Reform des Stammzellgesetzes wachsen wird, je größer die Erfolge im Ausland werden. Denn die Beschränkung auf reine Forschung könne irgendwann zu einer absurden Situation führen: In Deutschland oder in internationalen Kooperationen entwickelte therapeutische Produkte würden allein im Ausland hergestellt. Das führe nicht allein dazu, dass die Arbeitsplätze anderswo entstünden und die Gewinne auch dort gemacht würden. Deutschland müsse diese Therapien dann teuer einkaufen – wenn man sie Patienten nicht vorenthalten will. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Übersicht: Kulturkampf um Stammzellen ist entschärft worden

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