Abruptio-Werbeverbot
Rudolf Henke sieht keinen Handlungsbedarf
DÜSSELDORF. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo), Rudolf Henke, hält nichts davon, das Verbot der Werbung für Abtreibungen aufzuheben.
Bei einer Streichung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wäre das ärztliche Berufsrecht kein geeigneter Ersatz, um die Grenze zwischen sachlicher Information und Werbung zu ziehen, sagte Henke bei der ÄKNo-Kammerversammlung in Düsseldorf. "Ich glaube, das ärztliche Berufsrecht kann die gesetzliche Regelung flankieren und ergänzen, aber nicht ersetzen."
Die ÄKNo sei auf ihre Haltung zum Paragraf 219 a angesprochen worden, berichtete Henke. "Für mich ist der Schwangerschaftsabbruch keine Leistung wie jede andere", schilderte er seine persönliche Haltung. Die Abtreibung sei unter Einhaltung der Fristenlösung straffrei, aber rechtswidrig. "Wir halten es für folgerichtig, dass alle Frauen Zugang zu der Leistung haben, die öffentliche Ankündigung aber zu unterlassen ist."
Die individuelle Information im Gespräch zwischen Arzt und Patientin sei niemals Werbung, betonte Henke, der auch CDU-Bundestagsabgeordneter ist. Als Werbung gelte nur ein kollektives Ankündigen. Für die sachliche Information und die Beratung der Frauen stünden die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung. Dort sei bekannt, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Eine regulierte, weil nicht an die persönliche Leistungserbringung gebundene Information aller Frauen, die die Beratung in Anspruch nehmen, ist gewährleistet", betonte Henke.
Skeptisch sieht er es dagegen, wenn Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Homepage über die Abtreibung informieren und die Leistung ankündigen. "Ich halte es für wenig tragfähig, dass wir jede Situation mit dem Berufsrecht überprüfen können", sagte er. (iss)