Anhörung im Familienausschuss

Parteien uneins über Förderung von künstlicher Befruchtung

Mehr Geld für künstliche Befruchtungen fordert die FDP. Experten vertreten unterschiedliche Meinungen.

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BERLIN. Die von der FDP-Bundestagsfraktion beantragte Ausweitung der durch den Bund kofinanzierten Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wird von Reproduktionsmedizinern befürwortet, von Medizinethikern aber teils ablehnend beurteilt. Das hat eine Anhörung im Bundestags-Familienausschuss ergeben. Die FDP verfolgt das Ziel einer bundesweit einheitlichen Förderung .

GKV-Leistungen wurden reduziert

Der Hintergrund: Leistungen der künstlichen Befruchtung in der GKV wurden ab 2004 stark reduziert — auf 50 Prozent der Kosten für drei Versuche. Frauen müssen mindestens 25 und dürfen höchstens 40 Jahre sein, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Eigenbeteiligung belief sich damit auf 6000 Euro, bei vier Versuchen auf rund 10 000 Euro. Als Folge dieser politischen Entscheidung ist die Zahl der mit Hilfe von Reproduktionsmedizin gezeugten Kinder um etwa die Hälfte gesunken.

Seit der vorletzten Legislaturperiode ermöglicht der Bund aufgrund einer Richtlinie des Familienministeriums einen 25-prozentigen Zuschuss für IvF und ICSI. Der wird aber nur gewährt, wenn in dem Land, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eine gleichlautende Förderrichtlinie existiert. Diese Voraussetzung ist in den meisten westlichen Bundesländern nicht erfüllt. Der FDP-Antrag zielt nun darauf ab, dass der Zuschuss überall gezahlt wird, auf vier Versuche ausgeweitet wird und auch Alleinstehende einbezogen werden.

Überprüfung von Altersgrenzen

Auch Samenzellspenden sowie die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sollen gefördert werden. Ferner müssten die Altersgrenzen überprüft werden.

Durchweg positiv wird der Antrag von Professor Jan-S. Krüssel (Uni Düsseldorf) von der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin beurteilt. Als Folge der Leistungseinschränkungen in der GKV sei nicht nur die Zahl assistierter reproduktionsmedizinischer Leistungen zurückgegangen, auch das Alter der Mütter sei um mehr als zwei auf nun 35,6 Jahre gestiegen.

Befürwortet wird von Krüssel zudem die Förderung der Kryokonservierung. Auch weil damit die Zahl der transferierten Embryonen gesenkt werden könne. Viele Paare könnten sich die Kryokonservierung sowie die Lagerung nicht leisten, so dass sie sich trotz eingehender Risiko-Aufklärung für eine Mehrlingsschwangerschaft entschieden.

Der Heidelberger Medizinethiker Professor Axel Bauer sieht dagegen den Antrag in den meisten Punkten kritisch. Hinsichtlich des Ziels, die Förderpraxis auszuweiten und zu vereinheitlichen, ist er der Meinung, die Politik habe einen weiten Ermessensspielraum, und die Tatsache, dass es ein "Recht auf ein Kind" nicht gebe, lässt für ihn den Schluss zu, dass Kinderlosigkeit eine Art Schicksal sei, das eben viele Paare hinnehmen müssten.

Die Förderung assistierter Reproduktion bei Alleinstehenden lehnt Weber definitiv ab. Einer Förderung der Kryokonservierung sei aus medizinethischer Sicht nur bei an Krebs erkrankten Patientinnen zuzustimmen – keineswegs jedoch, um ein Social Freezing zu ermöglichen.

Bedenken gegen "Solo-Mütter"?

Der Heidelberger Psychologe Professor Tewes Wischmann hat unter entwicklungspsychologischen Gesichtspunkten keine Bedenken, auch "Solo-Mütter" zu fördern. Der internationale Forschungsstand zeige übereinstimmend, dass es keine Unterschiede in Bezug auf das Kindeswohl zwischen verschiedenen Familienformen gebe. (HL)

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