Praxen länger öffnen?

Gesundheitsweise wollen die Notfallversorgung aufmischen

Niedergelassene Ärzte sollen ihre Praxen am Abend und an Wochen- enden länger offen halten. Das ist nur einer der Vorschläge der Gesundheitsweisen zur Neuordnung der Notfallversorgung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
„Werkstattgespräch“ am Donnerstag (von links): Jonas Schreyögg, Marion Haubitz, Ferdinand Gerlach, Moderatorin Petra Schwarz, Andreas Gassen, Georg Baum, Johann-Magnus von Stackelberg und André Gries.

„Werkstattgespräch“ am Donnerstag (von links): Jonas Schreyögg, Marion Haubitz, Ferdinand Gerlach, Moderatorin Petra Schwarz, Andreas Gassen, Georg Baum, Johann-Magnus von Stackelberg und André Gries.

© Helmut Laschet

BERLIN. Ärztlicher Bereitschaftsdienst und die Notfallambulanzen der Kliniken stehen in der kommenden Legislaturperiode vor einer Neuordnung. Dabei geht es im Kern darum, den bislang ungesteuerten Zulauf in die Notfallambulanzen der Kliniken zu kanalisieren. Dieser führt bislang am ärztlichen Bereitschaftsdienst vorbei.

Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat am Donnerstag erste, noch vorläufige Empfehlungen für eine Integration von ambulantem und stationärem Sektor auf dem Gebiet der Notfallversorgung vorgeschlagen und damit erstmals eine öffentliche Sitzung während einer noch laufenden Gutachtenarbeit abgehalten.

Die drei wichtigsten Punkte:

  • Leitstelle: Voll integrierte Leitstellen von Bereitschaftsdienst und Rettungswesen, die über die Notfallnummern 112 und 116.117 zu erreichen sind, nehmen die Anfragen entgegen. Ärzte sollen dann eine erste Triagierung vornehmen. Ein Drittel der Anrufer könne nach Erkenntnissen der Gesundheitsweisen bereits am Telefon in guter Qualität versorgt werden, sagte Ratsvorsitzender Professor Ferdinand Gerlach.
  • Integrierte Notfallzentren: Das Konzept der Portalpraxen soll weiterentwickelt werden. In sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) sollen die Patienten nach einem Ein-Tresen-Prinzip begutachtet werden. Um Interessenskonflikte zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich zu vermeiden, sollen die KV-Ärzte Vorrang bei der vollstationären Aufnahme von Patienten erhalten. Die INZ sollen aus einem eigenen ungedeckelten Topf vergütet werden.
  • Patientenströme: Die Leitstellen sollen Patienten Termine vermitteln, wann sie sich beim INZ vorstellen können. Wer ohne Termin kommt und nicht dringlich behandlungsbedürftig ist, soll erst nach allen anderen behandelt werden. Die Leitstelle soll zudem Hausarztbesuche veranlassen können sowie Notpflegeteams oder Palliativpflegeteams in Marsch setzen. Der Rettungsdienst soll zudem nicht mehr zwingend Kliniken anfahren, sondern auch die Arztpraxen. Um möglichst viele Patienten in die Praxen zu steuern, sollen die niedergelassenen Ärzte auch am Abend und am Wochenende ihre Praxen öffnen.

Längere Öffnungszeiten erforderten eine Incentivierung, ging KBV-Chef Dr. Andreas Gassen auf diesen Punkt ein. Mehrarbeit unter den Bedingungen der Budgetierung sei sicherlich schwer vermittelbar. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) griff den Ball auf. Es gebe Sinn, bei der Extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) "beherzt" weiter voranzuschreiten.

Eine Neuordnung der Notfallversorgung bedeute eine Konzentration an weniger Standorten als heute, betonte Gerlach. Es sei aus medizinischer Sicht sinnvoll, weitere Wege bis zum Spezialisten in Kauf zu nehmen, ergänzte DIVI-Chef Professor André Gries.

Gutachten in Arbeit

» Das "Werkstattgespräch" des Sachverständigenrates am Donnerstag war ein Novum: Erstmals in seiner mehr als 30-jährigen Geschichte hat der Rat einen Blick in die laufende Gutachtenarbeit gewährt.

» Im Frühjahr 2018 will der Rat das Gutachten zur Notfallversorgung vorlegen.

» Empfänger sind Bundesrat und Bundesgesundheits- ministerium.

Lesen Sie dazu auch:

Triage: Ärzte fordern Auflösen der Interessenkonflikte

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