Reform

So geht der Südwesten beim Rettungsdienst vor

Die baden-württembergische Landesregierung steckt den Fahrplan für eine Reform des Rettungsdienstes ab.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. Das baden-württembergische Innenministerium hat Stand und Perspektiven einer Reform des Rettungsdienstes klargestellt. In seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag wird dabei der Begriff "Reform" abgelehnt – es handele sich vielmehr um einen "kontinuierlichen Optimierungsprozess".

Bereichsübergreifende landesweite Planung: Dieser Schritt sei mit den Kosten- und Leistungsträgern konsentiert. Die landesweite Planung soll das Kirchturmdenken in den bisherigen 34 Rettungsdienstbereichen ablösen oder zumindest ergänzen. Kurzfristig werde untersucht, inwiefern die rund 270 Standorte der Rettungswachen überdacht werden müssen.

Überlegt wird, ob die bundesweit als Vorbild geltende Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR-BW) zu einer Einrichtung ausgebaut werden soll, die diese landesweite Rettungsdienstplanung übernimmt.

Überprüfung der Leitstellenstruktur: Die 34 Leitstellen sind bisher auf der Basis reiner Kennzahlen wie etwa der Einwohnerzahl geplant worden. Künftig sollen auch Faktoren wie Qualität, Ausfallsicherheit und Effizienz der Aufgabenerledigung berücksichtigt werden. Das seit Jahresanfang vorliegende Papier einer Lenkungsgruppe wird derzeit auf seine Machbarkeit hin untersucht. Einheitliche Technik und Software soll künftig gewährleisten, dass die Leitstellen untereinander vernetzt sind. Losgelöst von organisatorischen Fragen prüft die Landesregierung, ob ein eigenständiges Leitstellengesetz Vorteile hätte und welche Aspekte darin geregelt werden könnten.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst: Durch diese neuen Leitungsposten, die bei den Regierungspräsidien angesiedelt sind, soll die Fachaufsicht über die Akteure im Rettungsdienst geschärft werden. Die vier Stellen würden in Kürze ausgeschrieben, heißt es in der Regierungsantwort. Bislang liegt nur ein Konzept für die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser neuen Ärztlichen Leiter vor –  diese müssen mit den verantwortlichen Akteuren bei den Hilfsorganisationen, den Leitenden Notärzten und der SQR-BW abgestimmt werden.

Trennung von Notfallrettung und Krankentransport: Weil der Krankentransport bislang mau vergütet wurde, hat es Fälle gegeben, in denen ein Transport zum Notfall "hochgestuft" wurde. Mittlerweile seien, auch auf Druck des Ministeriums, "auskömmliche Tarife" vereinbart worden, die bis Ende 2020 gelten sollen. Auch der Krankentransport soll "großräumig" und über Kreisgrenzen hinweg neu geplant und von der Notfallrettung getrennt werden.

Ausbildung von Notfallsanitätern: 350 Notfallsanitäter sollen pro Jahr neu eingestellt werden, lautet die bisherige Bedarfsschätzung. Die Kapazitäten dafür sind vorhanden. Die Zahl der Auszubildenden liege derzeit bei jährlich über 400, heißt es.

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