Nordrhein-Westfalen
Alle Kliniken bis 2022 mit Notfallpraxen
KÖLN. In Nordrhein-Westfalen werden Portalpraxen das Mittel der Wahl für die Notfallversorgung.
Die Akteure im Gesundheitswesen haben sich in einer gemeinsamen Erklärung darauf verständigt, bis 2022 flächendeckend Notfallpraxen am Krankenhaus mit einem Ein-Tresen-Modell und einem Triage-System einzuführen. Geplant ist auch, dass die Portalpraxen mit dem Apothekennotdienst verknüpft werden.
Hinter dieser Vereinbarung stehen neben dem Gesundheitsministerium die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Krankenhausgesellschaft, die Apothekerkammern und die gesetzlichen Krankenkassen in dem Bundesland.
Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßte das breite Bündnis. Laumann wirbt schon länger für Portalpraxen.
Er sieht in ihnen das geeignete Instrument zur Beseitigung der aktuellen Probleme in der Notfallversorgung mit der hohen Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und Notfallambulanzen sowie langen Wartezeiten für die Patienten.
Der Reformbedarf sei unübersehbar, betonte er. „Umso mehr freue ich mich, dass wir mit der gemeinsamen Erklärung nun zügig die Notfallversorgung verbessern werden und nicht auf den Bundesgesetzgeber warten.“ (iss)