Rheinland-Pfalz und Bayern
Bundesratsinitiative für mehr Rechte für Notfallsanitäter
MAINZ. Notfallsanitätern soll nach einer Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz und Bayern künftig invasive Maßnahmen erlaubt werden, auch wenn noch kein Arzt zur Stelle ist.
Das Landeskabinett in Mainz beschloss am Dienstag diesen Vorstoß zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes. Bislang verletzten Sanitäter in diesen Fällen den Heilkundevorbehalt. Helfen sie nicht, könnte dies als unterlassene Hilfeleistung gelten.
Der Beruf erhalte so außerdem eine besondere Aufwertung, so Innenminister Roger Lewentz nach der Kabinettssitzung in Mainz. (eb)