Grundgesetzänderung geplant

Spahn packt Großreform Notfallversorgung an

Der Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte und die ambulante Versorgung im Krankenhaus sollen neu aufgestellt werden. Dazu muss das Grundgesetz geändert werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Notfallversorgung in Deutschland soll umgekrempelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Anfang 2020 abgeschlossen sein.

Die Notfallversorgung in Deutschland soll umgekrempelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Anfang 2020 abgeschlossen sein.

© schulzfoto / stock.adobe.com

BERLIN. Kurz vor dem Jahreswechsel stößt Gesundheitsminister Jens Spahn eine weitere Großreform im Gesundheitswesen an: Bis 2021 soll die Notfallversorgung im Land neu aufgestellt sein.

Um den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notfallambulanzen in den Krankenhäusern zu verschmelzen und den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich im SGB V zu etablieren, muss nach Angaben aus Regierungskreisen von Dienstag das Grundgesetz geändert werden.

Das Gesetzgebungsverfahren soll in den ersten vier Monaten des kommenden Jahres starten und bis Anfang 2020 abgeschlossen sein. Danach erhält der Gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich ein Jahr Zeit, die Reform umzusetzen.

Folgende Änderungen sind geplant:

»Die Ambulanzen der Krankenhäuser laufen vor allem in Ballungsräumen über, die Bereitschaftsdienstpraxen der Vertragsärzte werden schwächer beansprucht. Künftig sollen Patienten von gemeinsamen Notfallleitstellen in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden.

Die Leitstellen sollen über die Nummern 112 und 116 117 erreichbar sein. Nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollen Patienten vom Rettungsdienst, in Integrierten Notfallzentren oder während der Sprechstundenzeiten in Vertragsarztpraxen versorgt werden.

»Aufbauend auf dem jüngsten Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen sollen die Länder in ihrer Krankenhausplanung Integrierte Notfallzentren (INZ) vorsehen. In diesen Einrichtungen sollen die bestehenden Bereitschaftsdienstpraxen und Portalpraxen aufgehen.

Dort entscheiden Ärzte, ob ein Patient ambulant behandelt werden kann oder stationär aufgenommen werden muss. INZ soll es nicht an jedem Krankenhaus geben. Der GBA hat in seinem gestuften Notfallkonzept mehr als 600 Krankenhäuser identifiziert, die keine Zuschläge zur Notfallversorgung mehr erhalten sollen.

Die Vergütung der INZ-Leistungen soll extrabudgetär und tatsächlich ohne Budget erfolgen, dann aber mit der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) und den Klinikbudgets verrechnet werden.

Derzeit fallen nach Angaben des Gesundheitsministeriums für die Notfallversorgung rund eine Milliarde Euro im Jahr an. Nach der Reform wird ein dreistelliger Millionenbetrag mehr erwartet.

»Der Rettungsdienst soll ein eigener Leistungsbereich werden. So sollen unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden werden.

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