Regierung will Lebendspender finanziell absichern

Tausende Menschen warten in Deutschland auf Spenderorgane. Treten bei einer Lebendspende Komplikationen auf, müssen sich die Spender oft mit den Kassen um Kostenübernahmen streiten. Das soll ein Ende haben.

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Kurz vor dem Transport: Eine gespendete Niere.

Kurz vor dem Transport: Eine gespendete Niere.

© Jan-Peter Kasper / dpa

BERLIN (dpa/sun). Die Bundesregierung will Menschen, die sich zu einer Lebendspende entschließen, rechtlich und finanziell besser absichern. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Samstag einen Bericht der Zeitungen der WAZ-Gruppe.

Nach den Plänen sollen Lebendspender einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Absicherung bekommen, wenn zum Beispiel die zweite Niere nach einer Nierenspende versagt.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte am Samstag in Berlin, ihm sei wichtig, dass die Möglichkeiten für Lebendspenden von Organen verbessert würden.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte der "Ärzte Zeitung" mit Blick auf die geplante Besserstellung: "Wer ein solches Opfer bringt, darf keine Nachteile am Arbeitsplatz oder in der sozialen Sicherung haben."

Laut Spahn plant die Koalition, das künftig grundsätzlich die Krankenversicherung des Spenders für die Kosten aufkommen soll.

Beweislastumkehr für Versicherer

Unfall- und Krankenversicherung streiten oft über die Kosten, wenn etwa die zweite Niere nach einer Spende ausfällt. Künftig soll es einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach Op geben.

Hinzu kommt die Anhebung des nach sechs Wochen zu zahlenden Krankengeldes durch die Krankenkasse. Es soll für Organspender von 90 auf 100 Prozent des Nettoeinkommens angehoben und unbefristet gezahlt werden, bis der Spender gesund ist.

Unfallversicherer sollen verpflichtet werden, für die Spätfolgen einer Lebendspende - Behandlungskosten und Reha - aufzukommen. Es sei denn, sie können beweisen, dass die Komplikation nichts mit der Transplantation zu tun hat.

Diese Beweislastumkehr soll Spendern aufreibende Rechtsstreitigkeiten ersparen.

Bahr sagte: "Die Menschen, die sich zur Lebendspende entschließen, müssen von der Solidargemeinschaft abgesichert sein und verdienen unsere volle Unterstützung."

Die Pläne könnten in die ohnehin anstehende Novellierung des Transplantationsgesetzes aufgenommen werden. "So verlieren wir keine weitere Zeit."

Änderung durch die Fraktionen

Bahr erinnerte daran, dass in Deutschland Tausende Menschen auf Spenderorgane warten. Jeder Lebendspender sei ein Lebensretter. "Die Lebendspende muss deshalb auf eine sichere Grundlage für die Betroffenen gestellt werden."

Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes war im Sommer 2011 vom Kabinett beschlossen worden. Für die erste Lesung im Bundestag gibt es noch keinen Termin.

In dem Entwurf geht es vor allem um eine Anpassung an das EU-Recht - so müssen Krankenhäuser, die Organe entnehmen, künftig Transplantationsbeauftragte einsetzen.

Per Antrag können die Bundestagsfraktionen Gesetzentwürfe, die schon in der Beratung sind, ändern. Dies ist nun beim Transplantationsgesetz geplant.

Das Gesundheitsministerium habe Formulierungshilfen für die geplanten Änderungsanträge der Fraktionen gegeben, hieß es.

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