Kommentar zur Organspende nach Erfolgsaussicht

Ungerechtigkeit wird bleiben

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:

Erfolgsprinzip oder Dringlichkeit? Das Dilemma der Verteilungsgerechtigkeit bei der Vergabe von Spenderorganen zeigte sich bei der Jubiläumsveranstaltung zum 20. Jahrestag der Patienten-Selbsthilfe Lebertransplantierter. So möchte der Heidelberger Klinikchef eines der größten Lebertransplantationszentren hierzulande, Professor Markus Büchler, die Erfolgsaussichten als Auswahlkriterium stärker berücksichtigt sehen.

Denn die Ergebnisse seien deshalb schlechter, weil nur Schwerstkranke den Zuschlag bekämen. Kann man einem Schwerkranken, der auf eine Leber wartet und "nur" eine 50-prozentige Überlebenschance hat, das Organ vorenthalten? Die Vorsitzende der Selbsthilfegruppe Lebertransplantierter, Jutta Riemer, macht mit diesem Szenario die ethische Dimension des Erfolgsprinzips deutlich.

Dieses Entscheidungsdilemma muss interdisziplinär und anhand klarer Kriterien gelöst werden. Ob dafür der MELD-Score ausreicht oder noch andere medizinische Kriterien heranzuziehen sind, ist zu diskutieren.

Doch aufgrund des Organmangels ist nicht allein die medizinische Sinnhaftigkeit für die Verteilung ausschlaggebend, sondern es muss leider auch nach den knappen Ressourcen entschieden werden. Das birgt per se schon eine Ungerechtigkeit der Verteilung in sich.

Lesen Sie dazu auch: Experte fordert: Organvergabe auch nach Erfolgsaussicht

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