Hamburg

Neues Transplantations-Gesetz soll Weichen stellen

Eine deutliche Steigerung der Organspenden erhofft sich Hamburg vom neuen Transplantationsgesetz, das kürzlich von der Bürgerschaft beschlossen wurde.

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HAMBURG. Die Hansestadt hat ein neues Transplantationsgesetz. Damit werden Krankenhäuser verpflichtet, besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte zu bestimmen. Außerdem enthält es Vorgaben zu deren Qualifikation, Kompetenzen und Freistellung von anderen Aufgaben. Auch eine Berichtspflicht der Kliniken über mögliche und realisierte Organentnahmen an die Gesundheitsbehörde ist vorgesehen.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörde gab es in Hamburg im ersten Quartal postmortale Spenden von 20 Personen mit insgesamt 65 Organen. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) spricht sich für eine Widerspruchslösung aus, hält aber im ersten Schritt eine Weichenstellung in der Klinikorganisation für erforderlich: "Dort liegt im Moment das größte Potenzial, sie haben eine Schlüsselrolle."

In Hamburg besitzen 36 Prozent der Bevölkerung einen Organspenderausweis. Allerdings spendeten im vergangenen Jahr nur 24 Personen Organe. Prüfer-Storcks sieht darin eine Diskrepanz, der sie mit dem neuen Gesetz entgegenwirken möchte

Eine tragende Rolle misst sie den Transplantationsbeauftragten bei, die von allen 22 Kliniken, die Organentnahmen vornehmen, bestellt werden müssen. Größere Kliniken müssen zwei Beauftragte stellen.

Sie müssen von anderen Aufgaben freigestellt werden und benötigen eine Facharztqualifikation mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Intensivmedizin oder die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Pflegekräfte bestellt werden.

Eingeführt wurde auch eine Berichtspflicht für die Krankenhäuser, deren Angaben von der Behörde veröffentlicht werden. Außerdem können Behördenvertreter an den Transplantationskonferenzen in den Zentren teilnehmen. (di)

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