Transplantationen

Organspendegesetz – Das steht im Entwurf

Die Reform des Organspendegesetzes nimmt konkrete Formen an. Am Freitagt hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf veröffentlicht. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

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Das geplante Organspendegesetz soll den Mangel an Organen für eine Tranpslantation verringern.

Das geplante Organspendegesetz soll den Mangel an Organen für eine Tranpslantation verringern.

© Andrea Warnecke / dpa

BERLIN. Mit einem neuen Organspendegesetz will die Regierung vor allem die Rolle der Transplantationsbeauftragten stärken.

Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) hervor (Volltext auf der BMG-Webseite).

Transplantationsbeauftragte: mehr Zeit und Rechte

Dem Entwurf zufolge sollen die Transplantationsbeauftragten künftig mehr Zeit für ihre Aufgaben erhalten. Dafür soll es verbindliche Vorgaben geben.

Geplant ist, die Freistellung auf Grundlage der Anzahl der Intensiv- und Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 Stellen je 10 Betten einzuführen.

Hat ein Entnahmekrankenhaus mehr als eine Intensivstation, soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden.

Der Aufwand für die Transplantationsbeauftragten soll vollständig refinanziert werden. Die korrekte Mittelverwendung muss von den Kliniken nachgewiesen werden.

Krankenhäuser: mehr Geld für Organentnahme

Zudem sind die Beauftragten auf den Intensivstationen regelmäßig hinzuzuziehen, wenn ein Patient als Organspender in Betracht kommt. Darüber hinaus ist ihnen ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen zu gewähren sowie uneingeschränkte Akteneinsicht.

Die Transplantationsbeauftragten sollen außerdem verbindliche klinikinterne Verfahrensanweisungen erstellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Referentenentwurf: Die Entnahmekrankenhäuser erhalten mehr Geld. Eingeführt werden soll eine Grundpauschale für die Leistungen, die das Krankenhaus vor der Spendermeldung erbringt.

Weitere Pauschalen sind für die intensivmedizinische Versorgung und die Leistungen bei der Organentnahme vorgesehen.

"Den Krankenhäusern fehlt häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren. Genau da setzen wir an", kommentiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Referentenentwurf aus seinem Haus.

Nach Angaben der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) erreichte die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr mit 797 einen Tiefpunkt - 2016 waren es 857 gewesen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres gab es allerdings wieder einen leichten Anstieg. (chb)

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