Kommentar – Spahns Organspende-Gesetz

Kaum Widerspruch zu erwarten

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Gesetzentwürfe am Fließband aus dem Haus des Bundesgesundheitsministers. Druckfrisch ist der Entwurf für das "Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende" (GZSO). Der sperrige Titel verrät, worum es geht: um Organisation, Logistik, bessere Steuerung, den Aufbau personeller Kapazitäten – und vor allem ums Geld.

Gut so, weil es eine Antwort auf die vorrangigen Probleme in Kliniken gibt, für die die Explantation ein Zuschussgeschäft ist. Für jeden der etwa 10.000 Patienten auf der Warteliste ist das zumindest jetzt ein Hoffnungsschimmer.

Doch wie steht's um das Thema, das in den vergangenen Monaten die Menschen zunehmend bewegt hat? Bleiben wir bei der Zustimmungs- bzw. Entscheidungslösung oder diskutieren wir die Widerspruchslösung, so wie es andere Länder längst getan haben? Die Niederlande, Österreich, Italien oder Spanien haben sich eindeutig für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Und wir?

Es gibt einen parteiübergreifenden Willen zur Veränderung. Der würde dazu führen, auch die ersten acht Paragrafen im Transplantationsgesetz anzupacken. Spahn hat sich für einen anderen Weg entschieden, in dem er zunächst die eher unstrittigen Themen abräumt. Doch dabei sollte es nicht bleiben!

Lesen Sie dazu auch: Transplantation: Millionen Euro mehr für mehr Organe Transplantationen: Organspendegesetz – Das steht im Entwurf

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