Antrag im Bundestag

Die FDP will Lebendorganspenden erleichtern

Liberale möchten weniger strenge Vorgaben im Transplantationsgesetz.

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BERLIN. Die FDP im Bundestag will Lebendorganspenden erleichtern. In einem Antrag wirbt die Fraktion dafür, die bisher engen Grenzen für die Lebendorganspende im Transplantationsgesetz weiter zu fassen.

Bisher ist als Voraussetzung für eine solche Spende eine verwandtschaftliche Beziehung oder ein „besonderes Näheverhältnis“ zwischen Spender und Empfänger erforderlich.

Vor diesem Hintergrund würden Überkreuzspenden, die zwei Paaren eine wechselseitige Transplantation ermöglicht, immer noch „in einer rechtlichen Grauzone stattfinden“. Dies sei weder für die behandelnden Ärzte, noch für Spender und Empfänger hinnehmbar, heißt es.

Da das Gesetz nicht ausreichend zwischen strafbarem Organhandel und altruistischer Spende unterscheide, solle diese Vorgabe gestrichen werden, fordern die Liberalen. Abschaffen möchte die Fraktion auch den grundsätzlichen Vorrang der postmortalen Spende vor der Lebendspende.

Spende an einen Organpool

Denn die Überlebensrate des Empfängers sei bei der Lebendspende höher als bei der Transplantation des Organs eines Hirntoten. Die Fraktion beklagt, als Folge bekomme der Organempfänger eine „suboptimale Therapie ‚verordnet‘“, auch wenn im konkreten Fall ein Lebensspender-Organ zur Verfügung gestanden hätte.

Erlaubt werden solle auch die nicht zielgerichtete Spende an einen Organpool. Zugleich will die FDP, dass Lebendspender, falls sie später selber aufgrund einer Krankheit ein Organ benötigen, bei der Organverteilung bevorzugt werden.

Allerdings solle die vorherige Lebendspende dabei nur ein Kriterium zur Platzierung des Patienten auf der Warteliste sein.

Im Vorjahr erfolgten in Deutschland 2594 postmortale Organspenden durch 797 Personen (siehe nachfolgende Grafik). Hinzu kamen 618 Transplantationen von Organen, die von Lebendspendern stammten. (fst)

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