Anhörung im Gesundheitsausschuss

Organspende – Alle sollen bei den Kosten ran

Bessere Strukturen bei der Organspende: Das fand große Zustimmung bei der Anhörung. Beim Geld endete dann die Harmonie.

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BERLIN. Lob hat der Gesetzentwurf, mit dem die Zusammenarbeit bei der Organspende (GZSO) verbessert werden soll, bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss geerntet. Im Detail fiel die Kritik aber stellenweise harsch aus.

Die Reform könne bei angemessener Umsetzung „Grundlage für eine schrittweise Steigerung der Organspende sein“, gab die Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Protokoll. Ein Beispiel sei das Qualitätssicherungsprogramm, bei dem Entnahmekliniken regelmäßig Todesfälle mit primärer und sekundärer Hirnschädigung erfassen sollen. Durch diese Ex-post-Analyse der Routinedaten sollen Schwachstellen im Hinblick auf Identifikation und Meldung potenzieller Organspender erkannt werden.

Beim Geld hört die Einigkeit der angehörten Verbände auf. Vorgesehen ist im Entwurf, die Pauschale, die Entnahmekliniken für die Nutzung ihrer Infrastruktur erhalten, stark zu erhöhen. Das komme einer „anlasslosen Übervergütung“ gleich, rügt der GKV-Spitzenverband. Als Folge könne es dazu kommen, dass die Kliniken „die Organentnahme aus wirtschaftlichen Gründen forcieren“. Das weist die Deutsche Krankenhausgesellschaft in ihrer Stellungnahme von sich: „Krankenhäuser wollen am Organspendeprozess nicht verdienen“.

Vergrätzt zeigen sich die Kassen auch darüber, dass die private Krankenversicherung nur freiwillig an den Kosten für bessere Organspende-Strukturen beteiligt wird. Es sei „völlig unpassend“, diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe allein auf die GKV-Versicherten abzuwälzen.

Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht rechtliche Probleme

Bei etlichen Rechtsfragen sehen Verbände noch Klarstellungsbedarf. So nennt es die Deutsche Stiftung Patientenschutz „rechtlich fraglich“, dass der Transplantationsbeauftragte auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor der Hirntodfeststellung hinzugezogen werden darf. Bevollmächtigte und Betreuer dürften nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, warnt die Stiftung.

Auch die Krankenhausgesellschaft fordert Klarstellungen im Gesetz: Wenn dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus ein Widerspruch gegen die Organspende bekannt ist, dürfe weder eine Hirntodfeststellung zum Zweck der Organspende noch eine Meldung an die Koordinierungsstelle erfolgen.

Auch das „Zugangsrecht“ des Transplantationsbeauftragten zu den Intensivstationen könne mit Blick auf anwesende Angehörige „möglicherweise kontraproduktiv“ sein. Hier sei – jenseits formaler Berechtigungen – eine Abklärung mit dem behandelnden Arzt geboten.

Mehr Zeit wollen die Kliniken für die Etablierung des im GZSO vorgesehenen neurologischen und -chirurgischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienstes. Die zeitliche Vorgabe im Gesetz – bis Ende dieses Jahres – sei schon aufgrund der nötigen Ausschreibungsverfahren „nicht erfüllbar“. Die Frist solle daher für die Krankenhäuser auf Ende 2021 verschoben werden. (fst)

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