Organspende

Transplantationsbeauftragte stärken, Hausärzte mit ins Boot

2018 gab es wieder erstmals mehr Organspender. Trotzdem stehen immer noch 10.000 Menschen auf der Warteliste. Auf einer Tagung diskutierten Ärzte, Politiker und Betroffene über Probleme und mögliche Lösungen. Auch Hausärzte sind gefragt.

Anke ThomasVon Anke Thomas Veröffentlicht:

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MAINZ. Während früher derjenige in einer Klinik Transplantationsbeauftragter wurde, der nicht schnell genug auf dem Baum war, wird dieser Position heute auch von der Politik ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Das zeigt das Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen in der Organspende (GZSO), das zum 1. April in Kraft treten soll, sowie die Landesausführungsgesetze der Länder zum Transplantationsgesetz.

„Wir danken allen, die sich in den Krankenhäusern für die Organspende und damit für die Patienten auf der Warteliste einsetzen. Mit dem im Januar in Kraft getretenen neuen rheinland-pfälzischen Landesausführungsgesetz haben wir die Voraussetzungen für eine bessere Unterstützung insbesondere für die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken geschaffen“, sagte Dr. Alexander Wilhelm (SPD), Staatssekretär für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz auf der Jahrestagung der Region Mitte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

„Im vergangenen Jahr ist bundesweit ebenso wie in unserer Region die Zahl der Kontaktaufnahmen der Kliniken mit der DSO, um mögliche Spenden zu besprechen, gestiegen. Dies ist die Voraussetzung, damit Organspenden möglich werden. Deshalb ist die Unterstützung und Ausbildung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken so wichtig“, unterstrich Dr. Ana Paula Barreiros, geschäftsführende Ärztin der DSO-Region Mitte.

Aufgabe der Transplantationsbeauftragten ist es, standardisierte Abläufe für die Organspende in ihren Kliniken zu erarbeiten, Kollegen über alle Fragen zur Organspende zu informieren und die Angehörigen von Organspendern zu begleiten.

Noch immer zu wenige Spenden

Im Fall einer möglichen Organspende nehmen sie Kontakt mit den Koordinatoren der DSO auf. Als Koordinierungsstelle für die Organspende wiederum unterstützt die DSO die Krankenhäuser bei allen Schritten im Ablauf einer Organspende.

Dass es immer noch zu wenige Spenden gibt, kann verschiedene Ursachen haben, sagte Dr. Axel Rahmel, medizinischer Vorstand DSO.

Das sind mögliche Ursachen für den Spendermangel:

  • Weniger Todesfälle bei Patienten mit Hirnschädigung,
  • geänderte Behandlung am Lebensende,
  • keine „Hirntod“-Feststellung,
  • keine Meldung an die DSO,
  • keine Einwilligung in die Organspende,
  • unzureichendes Spendermanagement.

Patientenverfügungen: Viele Formulierungen sind unscharf

Wichtig für Entnahmekliniken ist es einerseits, Spender zu identifizieren, andererseits aber auch schwerwiegende Zwischenfälle zu vermeiden helfen.

So sollten Erkrankungen beim Spender, die sich vielleicht erst in der Pathologie offenbaren, sofort an die DSO gemeldet werden. Die DSO sammelt entsprechende Erkenntnisse, gibt Befunde und Informationen weiter und plädiert dafür, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Dass Patientenverfügungen hilfreich sind, um Organspender zu identifizieren, damit räumte Dr. Gertrud Greif-Higer, Geschäftsführerin des Ethikkomitees Universitätsmedizin Mainz, auf. „Möglicherweise bringen uns Patientenverfügungen heute mehr Probleme als Erleichterung“, sagte Greif-Higer.

Die meisten Patientenverfügungen seien schlecht, die Formulierungen unscharf. Wenn in einer Patientenverfügung etwa angegeben werde, dass keine Maßnahmen nach dem Tod mehr eingeleitet werden sollen, schließe das die Organspende aus.

Patienten könnten nicht abschätzen, welche Konsequenzen die einzelnen Punkte hätten. Juristen, die für die Beratung bei Patientenverfügungen viel Geld verlangten, hätten in der Regel nicht das Wissen, um zu diesen schwierigen und medizinisch komplexen Themen zu beraten.

Eigentlich seien die Hausärzte die besten und richtigen Ansprechpartner für die Patientenverfügung. Aber solange es keine Verrechnungsziffer für diese Aufgabe gibt, so Greif-Higer, werden Hausärzte die Beratung auch nicht übernehmen.

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