Organspende

Patientenwille oft unklar formuliert

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MÜNCHEN. Organspende-Ausweis und Patientenverfügung widersprechen sich oft in ihrer Aussage, das haben Forscher der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) herausgefunden. Vielen potenziellen Organspendern sei dies aber nicht bewusst.

Für ihre Studie hatten Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Dr. Elias Wagner und Professor Ralf Jox (inzwischen Universität Lausanne) 236 Senioren nach ihrer Bereitschaft zur Organspende gefragt und danach, ob sie eine Patientenverfügung aufgesetzt haben (Das Gesundheitswesen, 2019, DOI: 10.1055/a-0837-0882). Mehr als die Hälfte (54 Prozent) hatte eine Patientenverfügung, 46 Prozent hatten ihre Bereitschaft zur Organspende schriftlich oder mündlich erklärt.

Allerdings hatte jeder zweite Befragte mit Patientenverfügung in dieser festgehalten, dass er keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht und außerhalb der Intensivstation sterben will. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, so Jox in einer Pressemitteilung der LMU.

Denn nur 17 Prozent hatten erklärt, dass sie mehr Wert darauf legten, ihre Organe zu spenden. Die Studie zeigt zudem, dass vielen der befragten Senioren das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist.

Die Forscher fordern daher mehr Aufklärungsarbeit. Um den Willen des einzelnen Patienten, „am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung“, zu ermitteln, sei ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig, sagt Marckmann. (reh)

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