Organspende

Mehrheit für Entnahme nur bei Zustimmung

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VILLINGEN-SCHWENNINGEN. Während sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende einsetzt, lehnt die Bevölkerung diese Variante offenbar mehrheitlich ab. Laut einer repräsentativen Umfrage der Schwenninger Krankenkasse halten es 56 Prozent der Befragten für „sinnvoll“, dass der Spender zu Lebzeiten der Organspende ausdrücklich zugestimmt haben muss.

Dies entspricht der momentan in Deutschland praktizierten Zustimmungsregelung. Die Widerspruchsregelung hingegen sieht vor, dass jeder als Organspender gilt, der nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Version halten laut der Umfrage 36 Prozent für sinnvoll.

Der Frage „Falls zu Lebzeiten keine Entscheidung über eine Organspende getroffen wurde, müssen die Angehörigen um Zustimmung gebeten werden“ (entspricht der „erweiterten“ Zustimmungslösung) stimmen demnach 37 Prozent zu. Dass jeder als Spender gilt, der nicht ausdrücklich ablehnt, es sei denn, seine Angehörigen widersprechen (entspricht der „doppelten“ Widerspruchslösung) halten lediglich 16 Prozent der Befragten für sinnvoll. (bar)

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