Organspende

Jens Spahn wieder mal Erster

Ausgerechnet beim heiklen Thema, wie die Organspendebereitschaft der Menschen angereizt werden könnte, kommt es zu einem taktischen Polit-Wettlauf – mit Geschmäckle.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Freiwillige Organspende. Muss, wer dies ablehnt, bald den Widerspruch im Geldbeutel dabei haben?

Freiwillige Organspende. Muss, wer dies ablehnt, bald den Widerspruch im Geldbeutel dabei haben?

© Andrea Warnecke / dpa

BERLIN. Rund 9400 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan, etwa 7000 davon auf eine neue Niere. Am Montag startet der Bundestag in die konkrete Debatte über eine Reform der aktuell geltenden Zustimmungsregelung.

Dann legen Jens Spahn, CDU-Abgeordneter und Bundesgesundheitsminister, Professor Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung vor. Demnach soll jeder als Organspender gelten, der dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.

In Zweifelsfällen sollen Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des potenziellen Spenders befragt werden. Die Haltung zur Organspende sollen die Bürger in einer bundesweiten Datei dokumentieren. Der Eintrag im Spenderregister soll sich jederzeit ändern lassen.

Alternative: aktive Zustimmung

Die Urheberschaft für ein solches Angebot erheben auch die Gegner der Widerspruchslösung. In ihrem Modell soll die Bereitschaft oder Ablehnung alle zehn Jahre abgefragt werden, wenn die Erneuerung des Personalausweises ansteht. Bei Ausländern sollen die für sie „zuständigen Behörden“ die Haltung zur Spende registrieren.

Ein zentraler Unterschied des Vorschlags von Stefan Pilsinger (CSU) und Annalena Baerbock (Grüne) soll aber aufgrund des „tief ethischen“ Charakters der geforderten Entscheidung die aktive Zustimmung zur Organspende anstelle eines fehlenden Widerspruchs sein.

Ursprünglich hätte dieser Entwurf zeitgleich mit dem Spahn-/Lauterbach-Konzept vorgestellt werden sollen. Der Pilsinger-/Baerbock-Entwurf hängt allerdings noch in der Ressortabstimmung, wie das Büro Pilsinger der „Ärzte Zeitung“ am Freitag mitgeteilt hat. Aufgrund der Verzögerungen könne dieser Entwurf somit erst Mitte April bis Anfang Mai vorgestellt werden.

Zu seinen Unterstützerinnen zählt die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), und die Linken-Politikerin Kathrin Vogler. Die Widerspruchslösung verkehre die freie Entscheidung ins Gegenteil, Organe zu spenden, argumentiert auch die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus, mit der weitere liberale Abgeordnete für dieses Modell stimmen dürften.

„Wir wollen die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und stärken, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf“, heißt es in einer Mitteilung von zehn Parlamentariern von Union, SPD, FDF, Linken und Grünen von Sonntag.

Ärzte stehen für Widerspruchslösung

Auch aus der größten Oppositionspartei, der AfD, kommen vornehmlich die Widerspruchslösung ablehnende Kommentare: Damit werde die Organspende zur würdelosen Organentnahme, heißt es dort. Die Widerspruchslösungs-Kritiker fordern zudem, zunächst die Wirkungen der Neuregelungen bei der Organspende abzuwarten, die am 1. April in Kraft treten.

Ab Montag gilt ein Gesetz, das den Kliniken das finanzielle Risiko bei Organentnahmen nehmen soll. Zudem sollen Ärzte einen neurologischen konsiliarärztlichen Bereitschaftsdienst zur Feststellung des Hirntodes organisieren, um die Zahl möglicher Spender zu erhöhen.

Die Ärzteschaft hat sich bereits positioniert. Auf dem 121. Ärztetag in Erfurt haben sich die Delegierten für die Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen. Grund: Es könne von jedem nach der gesetzlich geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass er im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ein Nein zur Spende zum Beispiel im Organspendeausweis formulieren könne.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe festgestellt, dass in anderen Ländern die Widerspruchslösung keinen Anstieg der Organspenderzahlen bewirkt habe, sagt Pilsinger. Ausweislich der Untersuchungen erreicht zum Beispiel das gerne als Musterland aufgeführte Spanien hohe Werte (rund 43 Spender pro Million Einwohner/Deutschland rund 10) vor allem aufgrund der Strukturen und Prozesse im Verfahren.

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