Vor der Bundestagsdebatte

Organspender brauchen mehr Info und Beratung

Im Vorfeld der Debatte im Bundestag zu mehr Organspenden in Deutschland fordern Verbände und Patientenschützer einen erweiterten Blick auf Schwerstkranke: mit einer interdisziplinären Beratung am Lebensende und mehr Infos zur Patientenverfügung.

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Pflicht oder Freiwilligkeit? Was motiviert Patienten am ehesten zur Organspende?

Pflicht oder Freiwilligkeit? Was motiviert Patienten am ehesten zur Organspende?

© daggistock / Fotolia

BERLIN. Mit grundlegenden Fragen der Organspende befasst sich am Mittwoch auch der Gesundheitsausschuss des Bundestags in einer Anhörung. Der Deutsche Hospiz und PalliativVerband (DHPV) begrüßt in vor diesem Hintergrund zwar die Bemühungen des Gesetzgebers, die Strukturen der Organtransplantation sowie deren Finanzierung zu verbessern. „Trotzdem müssen wir davor warnen, die Organspende lediglich als einen zu optimierenden Prozess und den einzelnen Menschen hauptsächlich als ‚potenziellen Organspender‘ zu verstehen“, so Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV in einer Mitteilung.

Um lebenslimitierend erkrankte Menschen, die als Organspender in Betracht kommen, nicht aus dem Blick zu verlieren, schlägt der DHPV vor, die Betreuung dieser Menschen – wie im Bereich der Hospizarbeit und Palliativmedizin üblich – als multiprofessionellen und interdisziplinären Prozess zu gestalten. Dabei sollten neben dem Transplantationsbeauftragten auch Palliativmediziner, Psychologen und (sofern gewünscht) Seelsorger einbezogen werden, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.

Die DHPV sieht in diesem Zusammenhang auch die angedachte Widerspruchslösung kritisch und favorisiert die Entscheidungslösung, da diese am ehesten dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Umgang mit den sensiblen Fragen rund um das Lebensende gerecht werde.

„Statt des Zwangs über die Widerspruchslösung brauchen wir Aufklärung sowie Informations- und Beratungsangebote“, so Hardinghaus. „Diese müssen auch auf mögliche Nachteile der Organ- und Gewebeübertragung, insbesondere im Hinblick auf palliativmedizinische und psychologische Implikationen für die Spender und deren Angehörigen, hinweisen.“

Patientenverfügung richtig formulieren

Patientenschützer fordern zugleich eine bessere Beratung zu Patientenverfügungen. Diese seien mittlerweile weit verbreitet und hätten einen großen Einfluss bei der Organspende, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Die meisten Menschen nutzen die Verfügungen, um eine Behandlung zu begrenzen. „Sie wollen natürlich sterben und schließen deshalb Intensivtherapie in unterschiedlichen Krankheitssituationen aus.“ Wer dies ablehne, schließe aber auch die Organspende aus, erläuterte Brysch. „Dieses Problem ist den meisten Menschen nicht bewusst, obwohl sie der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen.“

Viele Patientenverfügungen zeigten, dass es in der Praxis trotz vieler Informationen oft nicht gelinge, einen solchen Widerspruch im Text aufzulösen. „Es braucht daher eine umfassende und persönliche Beratung“, forderte Brysch.

Klinikprozesse weiter optimieren

Die Widerspruchslösung allein kann auch nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) nicht zu steigenden Zahlen in der Organ- und Gewebespende führen. Vielmehr bestimmten strukturelle Probleme die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Erst wenn die Prozesse in den Kliniken stimmten, können mehr Spenden realisiert werden. Darauf verweist Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG in einer Pressemitteilung.

Positiv sieht die DGFG in diesem Zusammenhang die Gesetzesänderung zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Niedersachsen zum Beispiel habe hier mit dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz zügig und vorbildlich reagiert und berücksichtige darin auch die Gewebespende. „Wir freuen uns, schon jetzt ein steigendes Engagement der Transplantationsbeauftragten in der Gewebespende beobachten zu können. Neben der Organspende wird nun verstärkt auch auf die Gewebespende geschaut“, sagte Börgel.

Malus für Nichtspender?

Mit einer ungewöhnlichen Idee wartet der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie, Robert Nuscheler, auf. Er schlug eine Malus-Regelung vor. „Wer einer Spende widerspricht, wird dann, wenn er selbst einmal ein Organ benötigt, weiter hinten auf die Warteliste gesetzt“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). Es sei nicht einzusehen, „warum Menschen, die nicht zur Organspende bereit sind, dieselben Chancen auf ein Organ haben sollen wie potenzielle Spender“. (run/dpa)

Lesen Sie dazu auch: Am Beispiel Spanien: Widerspruchslösung ist kein Erfolgsfaktor der Organspende

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