Selbstbestimmung als Leitmotiv im Heimgesetz
KIEL (di). Die Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen soll im Norden gestärkt werden. Pflegeeinrichtungen sollen zudem für mehr Transparenz über ihre Leistungen sorgen.
Veröffentlicht:"Stationäre Einrichtungen müssen in Zukunft Informationsmaterial in verständlicher Sprache anbieten, über Beratungsstellen und Krisentelefone informieren und auf die Aufsichtsstellen und Ansprechpartner dort hinweisen", kündigte Schleswig-Holsteins Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht an. Auch ein Beschwerdemanagement wird künftig vorgeschrieben, genauso wie die Veröffentlichung der Ergebnisse behördlicher Prüfungen.
Geprüft werde, ob Pflegeheime künftig nach Sternen klassifiziert werden. Fest steht, dass Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Gesetz auch mit unangemeldeten Prüfungen rechnen müssen. Weitere Änderung: Für neue Pflegeheimbewohner wurde die Zahl der vorzulegenden Anträge und Unterlagen von bislang 13 auf nun fünf gesenkt.
Trauernicht will mit dem Gesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll, auch eine stärkere Öffnung der Pflegeeinrichtungen für familiäres und bürgerschaftliches Engagement erreichen. Der Entwurf soll ein Heimgesetz ablösen, das noch von einem umfassenden Fürsorgedenken geprägt und weitgehend auf den Schutzgedanken eingeengt ist. "Es verstärkt die Verfestigung stationärer Strukturen unnötig und berücksichtigt neue Wohn- und Betreuungsformen nur unzureichend", sagte die Ministerin.
Der vom Gesetz vorgegebene Rahmen passt nach Ansicht Trauernichts nicht mehr in eine Zeit, in der Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zunehmend ihr Recht auf Selbstbestimmung und Eigenverantwortung einfordern. Dieses Recht räumt den Betroffenen in Schleswig-Holstein auch die Landesverfassung ausdrücklich ein.