Berlin zeigt, wie Verzahnung funktioniert

BERLIN. Seit 1. Juli ist das Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz in Kraft. Es soll die Versorgung von Heimbewohnern durch feste Zusammenarbeit mit Ärzten verbessern. Ein wichtiger Impuls zu dieser Regelung ist aus Berlin gekommen. Seit zehn Jahren kooperieren beim "Berliner Projekt" Pflegeheime, Ärzte und Therapeuten mit Unterstützung der AOK Berlin und weiterer Träger. Zum Jubiläum steht fest: Davon profitieren alle.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Der alte Mensch im Mittelpunkt: Etwa 3000 Pflegeheimbewohner nehmen an dem Projekt in Berlin teil.

Der alte Mensch im Mittelpunkt: Etwa 3000 Pflegeheimbewohner nehmen an dem Projekt in Berlin teil.

© Foto: Klaro

"Das Berliner Projekt ist ein Erfolgsmodell, das bundesweit ausstrahlt", sagte die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner beim Jubiläum. "Mehr Lebensqualität für die Betroffenen und gleichzeitig niedrigere Kosten - das sollte überall umgesetzt werden", so die Senatorin weiter. In den 38 beteiligten Pflegeheimen in Berlin ist es gelungen, die Versorgung so zu organisieren, dass sie besser und billiger zugleich wird.

"Das Geheimnis des Erfolgs ist die enge Zusammenarbeit von Ärzten, Therapeuten und Pflegenden", sagt der Vorstandsbeauftragte der AOK Berlin Harald Möhlmann, der den stellvertretenden Vorsitz im Lenkungsausschuss des Projektes innehat. Rund 3000 von insgesamt etwa 25 000 Pflegeheimbewohnern in Berliner werden von insgesamt 88 Ärzten im Projekt betreut. Statt durchschnittlich 35 Ärzte sind im Projekt drei bis fünf Ärzte als feste Ansprechpartner für 100 Bewohner zuständig.

Kein Gerangel um den Vorrang von Arzt oder Pflege

Die Ärzte kommen einmal pro Woche zur Visite ans Krankenbett und stehen zudem rund um die Uhr für Notfälle zur Verfügung. Regelmäßige Besprechungen mit dem Pflegepersonal und eine stärkere Einbeziehung von Physiotherapeuten sollen dazu beitragen, schwere Erkrankungen und zunehmende Immobilität zu vermeiden. Im Projekt gibt es kein Gerangel um den Vorrang von Arzt oder Pflege. "Wir haben es modellhaft geschafft, deutlich zu machen, dass es nur im Team geht", sagt der Vorsitzende des Lenkungsausschusses Pastor Elimar Brandt.

Das Geheimnis des Projekterfolgs liegt in der Zusammenarbeit: Harald Möhlmann von der AOK Berlin.

Das Geheimnis des Projekterfolgs liegt in der Zusammenarbeit: Harald Möhlmann von der AOK Berlin.

© Foto: ami

Das Ergebnis: Die Heimbewohner müssen seltener ins Krankenhaus. Das erhöht ihre Lebensqualität, erleichtert den Pflegenden und dem Heim die Planung, und es spart Kosten für Klinikaufenthalte, Krankentransporte und Medikamente. Die Einweisungen sind laut Möhlmann in anderen Berliner Einrichtungen rund 2,5-mal so hoch wie im Projekt. An den damit erzielten Einsparungen der Kassen werden Heime, Therapeuten und Ärzte beteiligt.

Unterm Strich hat das Projekt im Jahr 2006 verglichen mit der Regelversorgung in Heimen 2,5 Millionen Euro eingespart. Die Krankenhauskosten liegen 58 Prozent unter dem Durchschnitt, Fahrtkosten 64 Prozent und Arzneimittelkosten 13 Prozent unter dem Durchschnitt der Einrichtungen, die nicht am Projekt mitwirken. Das addiert sich auf fünf Millionen Euro.

Ausgaben für Honorare sowie Heil- und Hilfsmittel sind höher

Dafür investiert das Projekt in andere Bereiche. Insgesamt 2,5 Millionen Euro mehr als in der Regelversorgung fließen in die Heil- und Hilfsmittelversorgung, in das Arzthonorar und die Projektsteuerung durch die externe Beratungsgesellschaft Arbuma Consulting. Für Heilmittel werden 15 Prozent mehr, für Hilfsmittel 54 Prozent mehr als im Regelfall ausgegeben. Das Arzthonorar ist 2,5 bis viermal so hoch wie in der Regelversorgung. "Honorierung und Anreizsysteme sind wichtig", sagt Möhlmann.

Er befürwortet dabei auch erfolgsabhängige Honorarmodelle. So seien die Projekt-Ärzte 2006 mit 150 000 Euro Erfolgsbonus an den Einsparungen beteiligt worden, weil Klinikeinweisungen vermieden wurden. Außer speziellen Honorarregelungen ist ein ausgefeiltes Qualitätsmanagement integraler Projektbestandteil. Schnittstellenseminare von Ärzten und Heimleitungen und Fortbildung für Pflegende gehören dazu. Zentral ist aber das Resident Assessment Instrument (RAI).

Damit wird für jeden der rund 3000 teilnehmenden Bewohner in den Projektheimen schon beim Einzug der Gesundheitszustand dokumentiert. Das zeigt den Behandlungsbedarf und welche Ressourcen gefördert werden können. Auf der Projektebene wird das RAI auch für die Projektsteuerung, das externe Controlling und den Vergleich zwischen den Einrichtungen genutzt. Bei Audits durch die Beratungsgesellschaft Arbuma und gegenseitigen Visitationen erhalten die Heime eine Rückmeldung über ihre Qualität und Anregungen für weitere Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Mitarbeiter-Fortbildung oder des Risikomanagements.

Projekt hat in Berlin weitere Teilnehmer gewonnen

Inzwischen macht das Projekt in Berlin Schule. Über Integrations-Verträge sind die zwölf Pflegeheime des landeseigenen Vivantes-Konzerns beteiligt und weitere 20 Einrichtungen machen mit. "Ich wünsche mir, dass sich noch mehr Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Kassen daran beteiligen", so Knake-Werner. Ein wichtiger Schritt dazu sei die Pflegereform. Die Berliner KV-Vorsitzende Dr. Angelika Prehn zeigt sich zufrieden, dass die Bundesregierung "die Erfahrungen mit dem Berliner Modellprojekt aufgegriffen hat".

Das "Berliner Projekt" in Zahlen

Von mehr als 280 Berliner Pflegeheimen wirken 38 am Projekt mit. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent. Rund 3000 von insgesamt 25 000 Heimbewohnern in der Hauptstadt werden im Projekt betreut. 88 Ärzte wirken mit, darunter 65 angestellte und 23 niedergelassene. Auf Seiten der Krankenkassen übernimmt die AOK Berlin eine zentrale Rolle. Zudem sind Bahn- und Siemens BKK und die IKK Brandenburg und Berlin beteiligt. Zu den Projektträgern zählen auch die KV Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft, der Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg und die Senatssozialverwaltung. (ami)

STICHWORT

Pflegeweiterentwicklungs-Gesetz

Artikel 6 des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, das zum 1. Juli in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Pflegeheime bei Bedarf Kooperationsverträge mit Vertragsärzten schließen können. Das Zustandekommen dieser Verträge soll die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung unterstützen. Dazu stellt das Heim einen Antrag bei der KV. Bekommt das Heim innerhalb von sechs Monaten keinen vertragsärztlichen Kooperationspartner, kann es einen Arzt anstellen. Diese Ärzte werden ermächtigt und sollen geriatrisch fortgebildet sein. Die Heimbewohner können sich auf Wunsch aber auch von ihrem gewohnten Hausarzt weiter betreuen lassen. Näheres ist in Paragraf 119b SGB XI geregelt.

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