Besserer Schutz vor Dumping-Löhnen in der Pflege

BERLIN (hom). Die Pflegebranche wird in das Entsendegesetz für branchenspezifische Mindestlöhne aufgenommen.

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Darauf hat sich die Koalitionsarbeitsgruppe Mindestlohn unter der Leitung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) verständigt. Konkret geht es um etwa 700 000 Beschäftigte der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege sowie der ambulanten Krankenpflege, teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage mit.

Die Beschäftigten sollten durch eine Lohnuntergrenze vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Wo genau der Mindestlohn in der Pflegebranche liegen soll, sei noch nicht entschieden worden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, begrüßte die Aufnahme der Pflege ins Entsendegesetz. "Menschen, die mit viel Engagement Dienste am Menschen erbringen, dürfen nicht ausgebeutet werden." Der Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Franz Wagner, sagte, der Pflege-Mindestlohn müsse "deutlich über 7,50 Euro" liegen. Ähnlich äußerte sich Thomas Meißner vom Anbieter-Verband AVG. "Ein Mindestlohn von 7,50 Euro für eine examinierte Krankenschwester wäre absurd." Die Kassen forderte er auf, "wirtschaftlich vertretbare Entgelte" für Pflegeleistungen zu zahlen. "Das würde schneller zu besseren Arbeitsbedingungen und Löhnen führen."

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