AOK-Pflegegeld weiter zum Monatsersten

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EISENBERG (mm). Wie bisher überweist die AOK Rheinland-Pfalz zum Ersten des Monats das Pflegegeld an ihre Versicherten. Daran werde auch nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom Dezember 2008 nichts geändert, so AOK-Landeschef Dr. Walter Bockemühl.

Nach Auffassung der Richter muss das jeweils zum Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem Konto des Empfängers verfügbar sein.

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