Schmidt drängt auf Pflege-Bürgerversicherung
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat für die Zusammenführung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu einer Pflege-Bürgerversicherung geworben.
Veröffentlicht:BERLIN. "Wenn alle 1,95 Prozent ihres Einkommens einzahlen würden, dann hätten wir keine Probleme damit, auf der einen Seite Leistungen der Pflegeversicherung auszuweiten und auf der anderen Seite Stabilität in die Beitragsentwicklung zu bringen", sagte die Politikerin am Montag bei der Vorstellung eines Gutachtens zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
In der Expertise wird vorgeschlagen, die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Bedarfsgrade zu ersetzen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit soll mit Hilfe von sechs Modulen von den Kassen begutachtet werden. Eingeschätzt werden sollen körperliche wie auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Die fünf Bedarfsgrade reichen von "geringer" über "erhebliche", "schwere" und "schwerste" Pflegebedürftigkeit bis hin zu "besonderen Bedarfskonstellationen".
Die Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs mit erweitertem Leistungsanspruch bringe jedoch zusätzliche Kosten mit sich, erklärte Beiratsvorsitzender Dr. Jürgen Gohde. Der Beirat habe dazu vier Szenarien durchgerechnet. Das teuerste liegt bei etwa 3,7 Milliarden Euro jährlich. Die Gesellschaft müsse akzeptieren, dass mehr Pflege auch mehr finanzielle Mittel erforderlich mache, so Gohde.
Ministerin Schmidt wies darauf hin, dass die Einnahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung von jährlich 20 Milliarden Euro sofort in die Versorgung fließen und deshalb keine Rücklagen gebildet werden können. Die private Pflegeversicherung dagegen könne wegen der geringeren Risiken jedes Jahr rund 1,5 Milliarden Euro "auf die hohe Kante" legen. "Wenn wir dieses Geld zusammenführen, könnten wir nicht nur die fünf Bedarfsgrade finanzieren, sondern auch da, wo es notwendig ist, mehr geben." Ein neuer Pflegebegriff werde erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt, sagte Schmidt. Sie wünsche sich aber, dass sich das Bundeskabinett und der Gesundheitsausschuss des Bundestags noch vor der Wahl im Herbst mit den Vorschlägen der Experten befassen.
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