Pflegegeld auch im EU-Ausland

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BRÜSSEL (taf). Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung dürfen nicht allein auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt bleiben. Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung eine Abkehr von der Praxis, Pflegeleistungen an Anspruchsberechtigte nur in Deutschland auszuzahlen. Eine pflegebedürftige Person erhält bisher Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich im Heimatland. Wenn sich der Leistungsempfänger vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhält, verweigert die Pflegekasse die Zahlung von Geldern in gleicher Höhe. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt dies eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. In einer Stellungnahme fordert die EU-Kommission eine Korrektur. Ihrer Ansicht nach ist weder eine ernste Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit des deutschen Sozialversicherungssystems, noch der Bestand der Pflegeversicherung als Ganzes durch Zahlungen auch innerhalb der EU zu befürchten.

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