Pflegestützpunkte: föderale Kirchturmpolitik prägt das Bild

Ein ehrgeiziges Ziel: Bis zu 1200 Pflegestützpunkte sollten bundesweit in den kommenden Jahren entstehen. Zwei Jahre nach der Pflegereform zeigt sich: Das Lieblingsprojekt von Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt kommt nur schleppend voran.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Unabhängig und ortsnah sollen die Pflegestützpunkte hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige rund um das Thema Pflege beraten.

Unabhängig und ortsnah sollen die Pflegestützpunkte hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörige rund um das Thema Pflege beraten.

© Klaus Rose

Eigentlich hätte alles so schön sein können. Weil immer mehr Bürger mit dem Thema Pflege zu tun haben, räumte der Gesetzgeber mit der Pflegereform 2008 jedem gesetzlich wie privat Pflegeversicherten das Recht auf Pflegeberatung ein. Wer professionelle Hilfe brauche - etwa bei der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes oder der Frage, welche Leistungen ihm zustehen - der solle diese auch bekommen, verkündete die große Koalition.

Die Beratung sollte niedrigschwellig, gut vernetzt und wohnortnah in Pflegestützpunkten erfolgen. Bundesweit sollten 1200 solcher Anlaufstellen entstehen. Damit dies erreicht wird, wurde eine ansehnliche Fördersumme bereitgestellt: Jeder Stützpunkt kann mit bis zu 50 000 Euro über drei Jahre gefördert werden. Ein einheitliches Logo soll den Stützpunkt kennzeichnen.

Union übt von Beginn an Kritik an dem Kompromiss

Das vor allem von der Ex-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorangetriebene Projekt der Pflegestützpunkte stieß beim Koalitionspartner jedoch von Beginn an auf Kritik. Pflegestützpunkte, monierte der damalige stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende und heutige Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), führten nur zu neuer Bürokratie und damit zu höheren Kosten - Geld, das für die Pflege der Betroffenen fehle. Pflegeberatung gehe auch ohne Stützpunkte, stellte Zöller stellvertretend für viele in der Union fest.

Der Einspruch verfehlte seine Wirkung nicht. Union und SPD einigten sich im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) auf einen Kompromiss: Demzufolge bleibt es den 16 Bundesländern überlassen, ob sie Pflege- und Krankenkassen anweisen, Pflegestützpunkte einzurichten.

Bürger in Sachsen warten noch auf ersten Stützpunkt

Heute, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform, erweist sich der Kompromiss als faul. Zwar haben fast alle Länder begonnen, Pflegestützpunkte aufzubauen. Das Engagement fällt recht unterschiedlich aus: Das unionsregierte Sachsen etwa hat keinen einzigen Pflegestützpunkt eingerichtet. Im schwarz-gelben Baden-Württemberg sollen bis Ende des Jahres 50 Pflegestützpunkte entstehen, Bayern will "in einer ersten Stufe" 60 Anlaufstellen eröffnen. Hessen plant einen Pflegestützpunkt je Landkreis - insgesamt wären das 26. In Niedersachsen bieten derzeit fünf Stützpunkte Beratung an, in Nordrhein-Westfalen sind 150 Anlaufstellen angedacht - 19 sind akkreditiert.

Besser aufgestellt sind SPD-regierte Länder wie etwa Rheinland-Pfalz, wo derzeit in 135 Pflegestützpunkten beraten wird und wo ein Stützpunkt auf 30 000 Einwohner kommt. In Berlin haben 26 Stützpunkte ihren Betrieb aufgenommen, in Brandenburg 14, in Bremen drei. Mecklenburg-Vorpommern will ab Oktober 18 Stützpunkte aufbauen.

"Da der Bund die Verantwortung für die Pflegestützpunkte in Länderhoheit gestellt hat, zeigt sich nach zwei Jahren ein diffuses Konstrukt", kommentiert Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands (DPV), die Entwicklung. Zwischen dem "Musterland Rheinland-Pfalz" und "resistenten Ländern" wie Sachsen oder Thüringen bestehe "ein weites Spannungsfeld in der Wahrnehmung der Notwendigkeit eines Beratungs- und Lotsensystems für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen". Als problematisch stuft Höfert auch ein, dass sich in einigen Regionen unter dem Begriff Pflegestützpunkt die "nostalgische Version der Beratung durch die Kranken- und Pflegekassen postuliert wird". Dadurch bestehe weiter die "Gefahr einer Beratung nach Kassenlage".

"Wie so oft, hat der Gesetzgeber leider nicht geregelt, welche Qualifikationsanforderungen an Pflegestützpunkte gestellt werden, wie lange sie geöffnet haben müssen und wie groß das Angebotsspektrum sein soll", kritisiert Thomas Meißner, Vorstandsmitglied beim Berliner Pflegeanbieter-Verband AVG. Die Folge sei, dass Qualität und Vernetzungsgrad der Pflegestützpunkte recht unterschiedlich ausgeprägt seien. Manche Beratungsstelle habe sich einfach das Emblem "Pflegestützpunkt an ihre Eingangstüre geheftet und fertig war die Laube", sagt Meißner.

Der Bundesregierung bereitet der Flickenteppich bei den Pflegestützpunkten indes wenig Kopfzerbrechen. "Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich den Ländern überlassen, ob und inwieweit sie Pflegestützpunkte einrichten", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Fraktion. Die Koalition sehe daher auch keinen Anlass, "die unterschiedlichen Strategien der Länder zu bewerten", so Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU).

Förderung über 2011 hinaus gilt als unwahrscheinlich

Dasselbe gelte auch für die Tatsache, dass die vom Bund bereitgestellten 60 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung der Stützpunkte von Land zu Land unterschiedlich abgerufen würden. Dass die Regierung die Anschubfinanzierung über das Jahr 2011 hinaus verlängert, ist eher unwahrscheinlich. Förderzeitraum und Förderhöhe seien "ausreichend", um die Pflegestützpunkte aufzubauen, heißt es lapidar. Der Opposition ist das zu wenig. Da, wo es Pflegestützpunkte gebe, seien diese "ganz wichtige Anlaufstellen für die Menschen, um sich in Pflegefragen beraten zu lassen", sagt SPD-Pflegeexpertin Hilde Mattheis. "Insofern habe ich die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage ansatzweise als ziemlich unverschämt empfunden."

Lesen Sie dazu auch: SPD warnt vor Flickenteppich in der Pflege

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