Pflegeleistungen sollen flexibler werden

Vergütung nach Zeitaufwand, Pflicht zu Verträgen zwischen Kassen und Einzelpflegekräften und eine leichtere Rückkehr in den Beruf - das hat die von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) geplante Pflegereform für Pflegekräfte im Gepäck.

Von Johanna Dielmann-von Berg Veröffentlicht:
Lässt die Reform die Pflegekräfte strahlen? Pflegeverbände melden Zweifel an.

Lässt die Reform die Pflegekräfte strahlen? Pflegeverbände melden Zweifel an.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Pflegeberufe sollen attraktiver werden, lautet ein Ziel der Pflegereform. Hintergrund ist, dass der Bedarf an Pflegekräften stärker wachsen wird als die Zahl der Beschäftigten in der Branche. Viele Änderungen für Pflegekräfte sind durch die Einführung der häuslichen Betreuung bedingt.

Da Pflegebedürftige mehr zu Hause und in Wohngruppen versorgt werden sollen, sollen Pflegekassen dazu verpflichtet werden, mit einzelnen Pflegekräften Verträge zu schließen. Der Paragraf 77 SGB XI wird also von einer "Kann"- in eine "Soll"-Regelung überführt. Den Betroffenen soll dadurch ein möglichst selbstständiges Leben ermöglicht werden.

Die Einzelverträge beeinflussen auch die Vergütung. Besteht zwischen der Kasse des Versicherten und der Pflegekraft kein Vertrag, so erhält der Pflegebedürftige die Leistungen in der Höhe erstattet, wie sie die Pflegekraft mit anderen Kassen vereinbart hat.

So wird bei Wohngruppen der Vertrag eines Bewohners mit der Präsenzkraft auch für die Mitbewohner verbindlich, sofern die Pflegekraft deren Bedürfnisse ebenfalls abdecken kann. Auf Bundesebene sollen Träger und Spitzenverbände der Kassen Rahmenbedingungen für die häusliche Betreuung erarbeiten.

Um das Leistungsspektrum der Betreuung im häuslichen Umfeld besser abzubilden, sollen Leistungen grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Nach wie vor können Pflegekraft und Pflegebedürftige aber auch eine vom Zeitaufwand unabhängige Vergütung vereinbaren.

Leistungen werden ausgebaut

Von 1. Januar 2013 an können Pflegedienste speziell für die häusliche Betreuung zugelassen werden. Zusätzlich werden Beschränkungen der Qualifikation von Pflegekräften in der häuslichen Pflege aufgehoben. Mit dem Gesetz wären dafür nur noch geeignete Mitarbeiter und nicht unbedingt Pflegekräfte erforderlich.

Auch in der stationären Versorgung werden Leistungen ausgebaut. So soll das Tätigkeitsfeld von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege erweitert werden. Einrichtungen könnten dann beides anbieten, bisher mussten sie sich auf einen Bereich spezialisieren.

Ebenso sollen künftig auch teilstationäre - nicht nur vollstationäre - Einrichtungen Vergütungszuschläge nach Paragraf 87b verhandeln können, wenn sie erheblichen Betreuungsaufwand etwa für Demenzerkrankte erbringen müssen.

Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, dass zusätzliche Betreuungskräfte in der Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Davon soll auch die ambulante Versorgung profitieren. Ebenso stärkt er die Kooperation von Ärzten und Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen. Bei Abschluss eines Vertrages können auch dafür Leistungszuschläge verhandelt werden.

Wiedereinstieg in Pflegeberuf soll erleichtert werden

Dem Mangel an Pflegekräften begegnet der Gesetzentwurf unter anderem mit Anreizen für ehrenamtliche Mitarbeiter. Pflegeeinrichtungen sollen sie für den Aufwand entschädigen können, sofern ihre Tätigkeit die Heime entlastet.

Ebenso soll der Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf leichter werden. Als verantwortliche Pflegekraft müssen neben der Ausbildung nun mehr zwei Jahre praktische Berufserfahrung in den vergangenen acht Jahren nachgewiesen werden. Bisher war ein Zeitraum von fünf Jahren dafür zulässig.

Ob das die Pflegeberufe attraktiver macht, wird bereits bezweifelt. "Das Pflegegesetz bietet so keine Perspektive für Beschäftigte und stationäre Einrichtungen", sagte Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert