Pflegeheim 2.0.

Datenschützer warnen vor Facebook und Co.

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Finger weg von Social Media im Gesundheitswesen? Beim Kongress Pflege 2013 in Berlin wird dieses Thema umfassend diskutiert.

BERLIN. Klinik 2.0, Praxis 2.0, Pflegeheim 2.0 - Einrichtungen im Gesundheitswesen werden Social Media in Zukunft für Marketing und Personalrecruiting vermehrt nutzen.

Doch Datenschützer warnen vor einem grundsätzlichen Widerspruch gerade im Bereich Medizin und Pflege: "Die Beziehung zum Patienten beruht auf einer besonderen Vertraulichkeit", betont Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).

"Doch soziale Netzwerke sind nicht auf Vertraulichkeit angelegt, sondern auf Kommunikation und Offenlegung. Gesundheitseinrichtungen müssen deshalb speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen."

Social Media und Datenschutz wird ein Thema auf dem Kongress sein, der am 25. und 26. Januar 2013 in Berlin stattfindet und zu dem etwa 1000 Teilnehmer aus Pflegemanagement und Pflegepolitik erwartet werden.

"Die Einrichtung muss für die Datenverarbeitung verantwortlich bleiben", so Weichert weiter. Das bedeutet im Klartext: Facebook, Twitter & Co. verbieten sich aus datenschutzrechtlichen Gründen, weil die Klinik, der Heimbetreiber, die Arztpraxis keine Kontrolle über die Daten hat. Bei den meisten Netzwerken werden Daten an Dritte weitergegeben - ohne Einwilligung des Nutzers.

Pflegerecht wird großgeschrieben

Als Alternative empfiehlt Weichert Social-Media-Systeme, die die IT-Abteilung zusammen mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten selber gestalten kann, wie zum Beispiel Diaspora oder Friendica.

Verantwortungsbewusst sei es auch, sich auf Web 1.0 zu beschränken. Also klassische Webseite und Newsletter, womöglich vertrauliche Kommunikation per E-Mail, Skype und Blog - das aber verschlüsselt.

So hat das ULD kürzlich die KV Schleswig-Holstein für ihren vorbildlichen E-Mail-Dienst ausgezeichnet. Eine solche Zertifizierung ist auch für Kliniken, Arztpraxen, Pflegedienste denkbar.

Der Kongress Pflege 2013, ausgerichtet von Springer Medizin und dem Pflegemagazin Heilberufe, ging aus einem "Pflege-Recht-Tag" hervor - daher werden pflegerechtliche Themen traditionell großgeschrieben.

Neben Datenschutzrecht stehen rechtliche Aspekte beim Mobbing oder die Frage der Haftung bei einer neuen Aufgabenverteilung auf dem Programm.

Weitere Themen: das neue Pflegeberufegesetz, straf- und zivilrechtliche Aspekte der Fixierung sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. (eb)

Anmeldung zum Fachkongress unter: www.heilberufe-kongresse.de oder bei Andrea Tauchert, Tel. 030/82787-5512, andrea.tauchert@springer.com

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